Master-Studium
Alles, was du über das Unterrichten in Österreich wissen musst.
WAS IST NEU? Am 1. Oktober 2015 beginnen die Lehramtsstudien nach den gesetzlichen Grundlagen der Pädagog/innenbildung NEU für die Primarstufe und Sekundarstufe Allgemeinbildung. Was ist NEU?
Das Masterstudium zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der Primarstufe im Entwicklungsverbund Süd-Ost 1 zielt auf eine professions- und wissenschaftsorientierte Ausbildung in den für die Berufsausübung notwendigen Kompetenzen ab. Bezugnehmend auf das Hochschulgesetz 2005 2 verfolgt der Entwicklungsverbund Süd-Ost die Aufgaben (§ 8) und leitenden Grundsätze (§ 9) im Hinblick auf die pädagogische Profession und deren Berufsfelder im Rahmen von Lehre und Forschung.
Die Studienarchitektur basiert auf einem modularisierten Angebot im Bereich der Bildungswissenschaftlichen Grundlagen, der Primarstufenpädagogik und -didaktik sowie der Pädagogisch-Praktischen Studien. Durch thematisch fokussierte Module sowie durch entsprechende hochschuldidaktische Formate ist ein Zusammenwirken der Säulen Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Bildungswissenschaft und Pädagogisch-Praktische Studien gewährleistet.
Die Module des Masterstudiums umfassen im Bereich der Bildungswissenschaftlichen Grundlagen zwei Pflichtmodule und vier Wahlpflichtmodule. Die Pflichtmodule Pädagogische Professionalisierung I und Bildungswissenschaftliche Forschung sind am Beginn des Masterstudiums zu belegen. Von den Wahlmodulen Pädagogische Professionalisierung II und Bildungswissenschaftliche Forschungspraxis ist eines verpflichtend zu wählen. Darüber hinaus ist aus den Modulen Unterrichtsprinzipien und Regionale und individuelle Schwerpunktsetzungen eines zu absolvieren. Im Bereich der Primarstufenpädagogik und -didaktik ist ein Wahlpflichtmodul vorgesehen, das der Vertiefung in einem Fach- und Bildungsbereich gemäß dem Lehrplan der Volksschule im Ausmaß von 8 ECTS-Anrechnungspunkten dient und darauf abzielt, vertieftes fachliches und fachdidaktisches Wissen und Können zu erlangen, um über die Unterrichtstätigkeit in der eigenen Klasse/Schule hinaus kollegiale Beratung und Impulse für Unterrichtsentwicklung am jeweiligen Schulstandort leisten zu können. Die PädagogischPraktischen Studien sind in einem Modul im Ausmaß von 7 ECTS-Anrechnungspunkten verankert.
Das Masterstudium zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der Primarstufe umfasst 60 ECTS-Anrechnungspunkte und hat eine Mindeststudiendauer von zwei Semestern.
Die durch das Bachelorstudium grundgelegten Kompetenzen werden im Masterstudium weiterentwickelt. Die Studierenden vertiefen ihr Wissen und ihr Verständnis in den Bildungswissenschaften sowie in der gewählten fachlichen Spezialisierung. Sie bauen ihren forschend-reflexiven Habitus aus und sind in der Lage, ihr professionelles Handeln auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und eigener forschender Zugänge weiterzuentwickeln. Sie können mit Komplexität in beruflichen Situationen umgehen, sind zur eigenständigen Problemlösung in der Lage und übernehmen soziale und ethische Verantwortung. Sie können gegenüber ExpertInnen und Laien fachliches Wissen kommunizieren und eigenes berufliches Handeln begründen.
Das Masterstudium schließt mit dem akademischen Grad „Master of Education (MEd)“ ab. Ziel des Studiums ist die Berufsausbildung und Berufsbefähigung für das Lehramt im Bereich der Primarstufe und somit die Qualifikation für den Einsatz an Volksschulen. Die Vertiefung in einem Fach- und Bildungsbereich qualifiziert zum spezialisierten Generalisten/zur spezialisierten Generalistin, der/die über das erforderliche Wissen und die erforderlichen Handlungskompetenzen verfügt, um seine/ihre Unterrichtstätigkeit möglichst breit ausüben zu können, und gleichzeitig durch die Vertiefung in einem Fachbereich ein differenziertes Profil entwickelt.
Alles, was du wissen musst, um in Österreich ein Master-Studium zu beginnen.
Die Zulassung zum Masterstudium zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der Primarstufe setzt die positive Absolvierung eines Bachelorstudiums im Bereich der Primarstufe im Umfang von 240 ECTSAnrechnungspunkten voraus (HG 2005 § 35 Z 1a10).
Die Zulassung zum Masterstudium nach Absolvierung eines sechssemestrigen Bachelorstudiums zur Erlangung eines Lehramts für Volksschulen setzt die Erbringung weiterer 60 ECTS-Anrechnungspunkte durch die Absolvierung einschlägiger Studien im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung an einer Pädagogischen Hochschule oder einer Universität voraus (HG 2005, § 82c11). Die Anrechnung erfolgt durch das zuständige studienrechtliche Organ.
Die Zulassung zum Masterstudium nach Absolvierung eines sechssemestrigen Bachelorstudiums zur Erlangung eines Lehramts für Hauptschulen / NMS bzw. eines Lehramts Religion an Pflichtschulen setzt die Erbringung weiterer 90 ECTS-Anrechnungspunkte durch die Absolvierung einschlägiger Studien im Bereich der Primarstufe im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung an einer Pädagogischen Hochschule oder einer Universität voraus (HG 2005, § 82c12). Die Zulassung erfolgt durch das zuständige studienrechtliche Organ.
Die Zulassung zum Masterstudium nach Absolvierung eines sechssemestrigen Bachelorstudiums zur Erlangung eines Lehramts für Sonderschulen setzt die Erbringung weiterer 60 ECTS-Anrechnungspunkte durch die Absolvierung einschlägiger Studien im Bereich der Primarstufe im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung an einer Pädagogischen Hochschule oder einer Universität voraus (HG 2005, § 82c13). Die Anrechnung erfolgt durch das zuständige studienrechtliche Organ.
Wenn die Anzahl der Bewerbungen die festgelegte TeilnehmerInnenhöchstzahl für das Masterstudium überschreitet, werden AbsolventInnen des achtsemestrigen Bachelorstudiums vorrangig gereiht. Darüber hinaus entscheidet das Datum der Anmeldung.