Ziel des Masterstudiums Oper ist die Vernetzung von theoretischer Reflexion und Aufführungspraxis. Die Studierenden sollen am Ende des Studiums in der Lage sein, die Interpretation von Opernpartien aus unterschiedlichsten Epochen zu bewerkstelligen, damit sie fachlich und persönlich für den Berufsalltag vorbereitet sind.
Neben dem musikalischen Unterricht erhalten die Studierenden Grundlagenkenntnisse im Bereich „Selbstmanagement und Rechtsgrundlagen“, um die Präsentation und Vermarktung des eigenen künstlerischen Tuns zu erlernen.
Dauer: 4 Semester
Das Studium baut auf den bereits erworbenen Fähigkeiten des Bachelorstudiums im Zentralen künstlerischen Fach (ZkF) und im Bereich der ergänzenden Lehrveranstaltungen (ELV) auf. Diverse Möglichkeiten für öffentliche Auftritte stellen den Praxisbezug sicher und bereiten die SängerInnen auf die konkrete Aufführungssituation in unterschiedlichen Musiktheaterformaten vor.
Durch die Bildung von Schwerpunkten aus dem Bereich der Wahlfächer können zusätzliche Qualifikationen hinsichtlich der angestrebten Berufsziele erworben werden.
Mit dem Abschluss des viersemestrigen Masterstudiums haben die Studierenden die Fähigkeiten erworben, eigenständig die Interpretation von musikalischen Werken zu verantworten und auf hervorragendem künstlerischem Niveau zu realisieren.
Solistentätigkeit, Ensembletätigkeit, Chortätigkeit
Alles, was du wissen musst, um in Österreich ein Master-Studium zu beginnen.
Voraussetzung zur Zulassungsprüfung ist ein positiv abgeschlossenes Bachelorstudium der Studienrichtung „Sologesang“ oder ein gleichwertiger Abschluss.
Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung der gesanglich/ künstlerischen Fähigkeiten der KandidatInnen und besteht aus folgenden Teilen:
Zentrales künstlerisches Fach (ZkF):
* Moderne — Kompositionen, die über die Tonsprache und Rhythmik der Spätromantik hinausgehen.
Notenmaterial muss der/die KandidatIn zur Zulassungsprüfung mitbringen. Ein/e KorrepetitorIn steht zur Verfügung.
Nachweis der Deutschkenntnisse:
StudienbewerberInnen mit nicht-deutscher Muttersprache müssen nach bestandener Zulassungsprüfung ihre Deutschkenntnisse der Stufe A2/B1 (nach europäischem Referenzrahmen) vor der Zulassung zum Studium im Studienreferat nachweisen. Nähere Informationen dazu finden Sie im „Infoblatt Deutschkenntnisse“.