Das Masterstudium dient zur Vertiefung der im Bachelorstudium erworbenen Kenntnisse und Qualifikation zur höchstmöglichen künstlerischen und handwerklichen Ausbildung auf dem Gebiet der Komposition. Kernstück des Masterstudiums ist die Vernetzung von theoretischem Wissen und praktischen Fähigkeiten im Zusammenhang mit der Realisierung und Erstellung von Kompositionen zur Erweiterung der fachlichen und persönlichen Berufsqualifikationen.
Dauer: 4 Semester Zusätzlich zu den vorgeschriebenen verpflichtenden Lehrveranstaltungen kann die/der Studierende aus einem Angebot an Wahlfächern persönliche Schwerpunkte setzen. Schwerpunkte auf dem Gebiet der Ensemble- und Chorleitung legen das Fundament für eine praxisbezogene Arbeit mit den InterpretInnen. Ebenso findet die Verknüpfung theoretischer und praktischer im Bachelorstudium erworbener Fähigkeiten zur Erstellung von Kompositionen größeren Umfangs und Besetzungen im ZkF ihre Anwendung. Das Masterstudium wird mit einer Masterarbeit und einer Masterprüfung abgeschlossen.
Durch Kenntnis der ästhetischen Vielfalt musikalischer Stilrichtungen sollen die AbsolventInnen in der Lage sein, in unterschiedlichsten Wirkungsbereichen ihre kreativen und innovativen Fähigkeiten in Kooperation mit Ensembles, improvisatorisch orientierten Musikern, Musiktheater aber auch elektroakustischen sowie multimedialen Formen umzusetzen.
Alles, was du wissen musst, um in Österreich ein Master-Studium zu beginnen.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Masterstudium ist ein positiv abgeschlossenes Bachelorstudium der gleichen Studienrichtung oder ein gleichwertiger Abschluss sowie die positive Absolvierung der Zulassungsprüfung und die Verfügbarkeit eines Studienplatzes.
Der/die StudiendirektorIn kann die Zulassung zum Masterstudium mit der Auflage verbinden, einzelne über den Studienplan des Masterstudiums hinausgehende Lehrveranstaltungen zu absolvieren bzw. schriftliche Arbeiten nachzureichen. Für die Erfüllung dieser Auflagen kann der/dem Studierenden eine Frist gesetzt werden. Wird keine Frist gesetzt, so sind diese Auflagen spätestens bis zum Abschluss des Studiums zu erfüllen.
Die Zulassungsprüfung besteht aus:
Nachweis der Deutschkenntnisse:
StudienbewerberInnen mit nichtdeutscher Muttersprache müssen nach bestandener Zulassungsprüfung ihre Deutschkenntnisse der Stufe A2/B1 (nach europäischem Referenzrahmen) vor der Zulassung zum Studium im Studienreferat nachweisen. Nähere Informationen dazu finden Sie im „Infoblatt Deutschkenntnisse“.