Das Bachelorstudium dient der Ausbildung im gesamten Gebiet der Komposition sowie der Auseinandersetzung mit Stilen aller Epochen und der Entfaltung der kreativen Fähigkeiten der Studierenden. Sowohl auf künstlerischem als auch handwerklichem Gebiet wird eine fundierte Fertigkeit zur Organisation und Realisation von Kompositionen vermittelt. Dazu zählen das Erlernen des Umgangs mit allen Bereichen der Musik (vokal, instrumental, elektronisch, multimedial), der Reflexion und Kritikfähigkeit gegenüber eigenen künstlerischen Arbeiten sowie die Auseinandersetzung mit anderen Kunstformen (Bildende Kunst, Literatur, Tanz). Darüber hinaus bietet das Studium die Möglichkeit, besondere Interessen und Begabungen der Studierenden zu fördern, wobei didaktischer Transparenz und pädagogischer Bewusstheit besondere Bedeutung zukommt.
Das Bachelorstudium „Komposition“ dauert 6 Semester,wobei die ersten zwei Semester die Studieneingangsphase bilden und einen eigens gekennzeichneten Bereich von grundlegenden ergänzenden Lehrveranstaltungen enthalten. Im zentralen künstlerischen Fach (ZkF) befassen sich die Studierenden mit der Erschließung der für die Erstellung von Kompositionen notwendigen handwerklichen und künstlerischen Fähigkeiten.
Die – im Gegensatz zu vielen Instrumentalstudien – kürzere Studiendauer ergibt sich zum einen aus der Zusammenziehung der zwei historischen und hintereinander zu absolvierenden Studienrichtungen Tonsatz (= Satzlehre und Kontrapunkt) und Komposition, die früher als getrennnte Diplomstudien geführt wurden. Da jedoch die zeitliche Trennung zwischen dem historisch nachvollziehenden Komponieren und dem kreativ-schöpferischen Akt der Werkschöpfung eher zu einer Polarisierung zwischen Gegenwärtigem und Vergangenem als zu einem Verständnis der musikalischen Entwicklungen einzelner Epochen geführt hat, scheint es didaktisch mehr als angebracht, beide Formen des Komponierens parallel zu tradieren.
Zum anderen ermöglicht die Tatsache, dass man auf Grund jahrzehntelanger Erfahrung die Eingangsvoraussetzungen in das Studium höher als bisher ansiedeln kann, eine weitere Komprimierung der Studiendauer insgesamt. So werden zum Beispiel die Grundlagen verschiedener Satztechniken schon als Zulassungsbedingung zum Studium verlangt.
Theoretische, praktische und wissenschaftliche Lehrveranstaltungen ermöglichen gemeinsam mit den im ZkF tradierten Inhalten die Aneignung umfassenden fachlichen Wissens über sowohl historische als auch zeitgenössische Kompositionstechniken (auch auf dem Gebiet neuer Medien).
Ein umfangreiches Angebot an Wahlfächern ermöglicht den Studierenden persönliche Schwerpunkte in ihrer Ausbildung zu setzen.
Die Erforschung von Musik aller Epochen und Erdteile, die Kenntnisse der Besonderheiten und wesentlichen Merkmale verschiedener Stile sowie die Auseinandersetzung mit anderen Kunstformen (Bildende Kunst, Literatur, Tanz) trägt zur Entfaltung der Kreativität der Studierenden bei.
Vortragsabende ermöglichen den Studierenden die eigenen Werke gemeinsam mit den Interpreten in der Praxis zu erarbeiten und dadurch die Kritikfähigkeit und Reflexion gegenüber dem eigenen künstlerischen Schaffen zu entwickeln.
Das Bachelorstudium wird am Ende des 6. Semesters mit einer Bachelorprüfung abgeschlossen.
Das Bachelorstudium Komposition vermittelt die Fertigkeit zum Erstellen und Anfertigen von Kompositionen, zum Arrangieren bestehender Werke sowie profunde Kenntnisse des Repertoires aller Epochen durch die Beherrschung historischer Satztechniken und der Analyse.
Die AbsolventInnen sind in der Lage, eigenständig qualifizierte, kreative künstlerische Leistungen zu erbringen.
· KomponistIn
· ArrangeurIn
· Lehrende(r) (Tonsatz, elementare Komposition, Analyse, insbesonders Formen- und Strukturanalyse)
· Mitarbeit in Verlagen
· TV, Radio
· Printmedien
· Studios
Alles, was du wissen musst, um in Österreich ein Bachelor-Studium zu beginnen.
Altersgrenzen
Mindestalter: 17 Jahre
Höchstalter: 30 Jahre
Zulassungsprüfung
Die Zulassungsprüfung erfolgt in mehreren Abschnitten, wobei das Bestehen des vorangegangenen Abschnittes zur Teilnahme am nächsten Abschnitt berechtigt. Die Zulassungsprüfung dient dem Nachweis der Begabung für die Studienrichtung, der Beherrschung von Grundkenntnissen auf dem Gebiet der Theorie und Gehörbildung sowie eines Instrumentes.
Schriftlicher Teil
• Gehör: Melodie und Rhythmusdiktate, Akkorde, Erkennen von Fehlern, Kadenzen
• Theorie: Allgemeine Musiklehre, Grundlagen der Satzlehre, Generalbass,
Ausharmonisieren einer Melodie
• Weiterführen des Beginns einer Komposition
Mündlicher Teil
• Vorspiel auf dem Instrument (zwei Stücke freier Wahl, eigene Kompositionen
bevorzugt)
• Gespräch mit dem/der KandidatIn sowie Vorlage eigener Kompositionen
Nachweis der Deutschkenntnisse:
StudienbewerberInnen mit nicht-deutscher Muttersprache müssen nach bestandener Zulassungsprüfung ihre Deutschkenntnisse der Stufe A2/B1 (nach europäischem Referenzrahmen) vor der Zulassung zum Studium im Studienreferat nachweisen. Nähere Informationen dazu finden Sie im „Infoblatt Deutschkenntnisse“.