Im Masterstudium Jazz-Gesang erfolgt eine Vertiefung der künstlerischen Kompetenz der Studierenden basierend auf Erweiterung und Vernetzung von theoretischem Wissen und praktischen Fähigkeiten. Kernanliegen ist die sukzessive Entwicklung einer eigenständigen künstlerischen Persönlichkeit. Die Studierenden werden angeleitet, eigene künstlerische Ansätze effektiv zu realisieren und aus theoretisch-wissenschaftlicher Sicht sowie aus dem Blickwinkel des gesellschaftlich-künstlerischen Umfeldes zu reflektieren.
Dauer: 4 Semester
Das Masterstudium Jazz-Gesang baut auf dem Bachelorstudium des gleichen Studienzweiges oder einem gleichwertigen Studium auf und führt nach 4 Semestern zum Abschluss mit dem akademischen Grad “Master of Arts” (MA).
Die im Bachelorstudium erworbenen Fähigkeiten werden weiter entwickelt. Durch die Verbindung von theoretischem Wissen und vokalem Können sowie die Einbindung in Ensemble-Projekte und diverse öffentliche Auftritte wird die Entwicklung eines persönlichen künstlerischen Profils der Studierenden unterstützt.
Im Rahmen der angebotenen Wahlpflichtfächer können spezielle Interessen in das Studium einfließen.
Die AbsolventInnen des Masterstudiums besitzen die Fähigkeit, sich in den wichtigsten Stilformen des Jazz und verwandter Stilrichtungen hervorragend musikalisch auszudrücken. Darüber hinaus sind sie durch die Entwicklung eines persönlichen künstlerischen Profils in der Lage, auch eigenständig einschlägige Projekte zu realisieren sowie ihr künstlerisches Schaffen vom theoretisch-wissenschaftlichen Standpunkt fundiert zu reflektieren und die gewonnenen Erkenntnisse entsprechend darzustellen (Masterarbeit).
Die AbsolventInnen des Masterstudiums Jazz-Gesang sind hervorragend qualifiziert für die hochprofessionelle Mitwirkung in Ensembles und Realisation eigener Projekte aus den Bereichen:
Alles, was du wissen musst, um in Österreich ein Master-Studium zu beginnen.
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Jazz-Gesang ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium der jeweiligen Studienrichtung oder ein gleichwertiger Abschluss an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse bei fremdsprachigen Bewerbern sowie die positive Absolvierung der Zulassungsprüfung und die Verfügbarkeit eines Studienplatzes.
Die Zulassungsprüfung wird im Rahmen einer kommissionellen Gesamtprüfung absolviert und dient der Überprüfung der Eignung der StudienplatzanwärterInnen im Bereich instrumentalistische/ gesangliche Fähigkeiten, musikalische Begabung, musikalische Hörfähigkeit, musiktheoretische Vorkenntnisse.
Zulassungsprüfung
Die Zulassungsprüfung ist eine kommissionelle Prüfung; der/die Kandidatin spielt mit eigener Band und enthält folgende Bereiche:
Prüfungsinhalte für Gesang:
Nachweis der Deutschkenntnisse:
StudienbewerberInnen mit nichtdeutscher Muttersprache müssen nach bestandener Zulassungsprüfung ihre Deutschkenntnisse der Stufe A2/B1 (nach europäischem Referenzrahmen) vor der Zulassung zum Studium im Studienreferat nachweisen. Nähere Informationen dazu finden Sie im „Infoblatt Deutschkenntnisse“. Die Zulassungsprüfung ist eine kommissionelle Prüfung, der/ die KandidatIn spielt mit eigener Band.