Das Masterstudium dient zur Vertiefung der im Bachelorstudium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zur höchstmöglichen künstlerischen, wissenschaftlichen und handwerklichen Ausbildung im Fach Dirigieren. Der/die AbsolventIn soll ausreichend Überblick über Repertoire, Probentechnik, Geschichte und Praxis des weit gespannten Faches Dirigierens haben. Er/sie soll in der Lage sein, interpretatorische Entscheidungen zu treffen, argumentativ zu begründen und in diese Entscheidungen textkritische, stilistische und hermeneutische Aspekte einzubeziehen.
Dauer: 4 Semester
Zusätzlich zu den vorgeschriebenen verpflichtenden Lehrveranstaltungen kann die/der Studierende aus einem Angebot an Wahlfächern persönliche Schwerpunkte setzen. Das Masterstudium wird mit einer Masterarbeit und Masterprüfung abgeschlossen.
Musikalische Ensembles zu leiten setzt ein hohes Maß an künstlerischer, psychologischer und pädagogischer Interaktionsfähigkeit voraus. Angestrebt wird das Profil einer/eines Dirigenten/in, die/der die Musik in ihrem ganzen künstlerischen und geschichtlich bedingten Spektrum erfassen und so vermitteln kann, dass sowohl die Verantwortlichkeit dem Komponisten gegenüber als auch die Information an das Ensemble gewährleistet ist.
Berufsfeld Konzert
OrchesterdirigentIn, ChordirigentIn, Leitung von Jugendorchestern, Leitung von Ensembles für alte oder zeitgenössische Musik, Assistenz bei musikalischen Produktionen, Mitarbeit in Verlagen, TV, Radio, Printmedien, Studios.
Berufsfeld Oper
KorrepetitorIn mit Dirigierverpflichtung, KapellmeisterIn, StudienleiterIn
Alles, was du wissen musst, um in Österreich ein Master-Studium zu beginnen.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Masterstudium ist ein positiv abgeschlossenes Bachelorstudium der gleichen Studienrichtung oder ein gleichwertiger Abschluss sowie die positive Absolvierung der Zulassungsprüfung und die Verfügbarkeit eines Studienplatzes.
Der/die StudiendirektorIn kann die Zulassung zum Masterstudium mit der Auflage verbinden, einzelne über den Studienplan des Masterstudiums hinausgehende Lehrveranstaltungen zu absolvieren bzw. schriftliche Arbeiten nachzureichen. Für die Erfüllung dieser Auflagen kann der/dem Studierenden eine Frist gesetzt werden. Wird keine Frist gesetzt, so sind diese Auflagen spätestens bis zum Abschluss des Studiums zu erfüllen.
Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung des Studienanwärters/der Studienanwärterin auf dem Niveau des Abschlusses des Bachelorstudiums oder eines gleichwertigen Abschlusses derselben Studienrichtung einer in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.
1. Teil : Am Klavier:
2. Teil: Dirigieren:
3.Teil: Gespräch