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Diplomstudium

Zahnmedizin


Anbieter:

Hardfacts

Dauer:12 Semester
ECTS:360
Ausmass:
Kosten:Kostenlos
Sprache:Deutsch
Studienstart:jährlich mit 80 Plätzen

Beschreibung

Das Studium der Zahnmedizin an der Medizinischen Universität Wien dient der wissenschaftlichen Vorbildung für den zahnärztlichen Beruf, und dem Erwerb der für die selbständige zahnärztliche Berufsausbildung notwendigen Kompetenzen – sowohl theoretisch als auch praktisch.

Die Studienrichtung „Zahnmedizin“ wurde 2002, mit dem Inkrafttreten des neuen Studienplans der Medizin im so genannten Wiener Medizin-Curriculum, erstmals als eigenständige Ausbildung eingerichtet. Mit Beendigung des Studiums der Zahnmedizin wird – im Unterschied zum Studium der Humanmedizin – gleichzeitig die selbständige Berufsberechtigung und Niederlassungsfähigkeit erworben.

Die Schwerpunkte des Diplomstudiums Zahnmedizin

Das Ziel des Studiums ist, kompetente und klinisch erfahrene ZahnärztInnen auszubilden. Die Ausbildung vermittelt die erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Verhütung, Diagnose und Behandlung von Anomalien und Krankheiten von Zähnen, Mund und Kiefer sowie der dazugehörenden Gewebe.

Die AbsolventInnen sollen befähigt werden, das Berufsbild FachärztIn für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in vollem Umfang zu erfüllen. Sie sollen nach dem Studium

  • in der Lage sein, die volle berufliche Verantwortung für die erfolgreiche und sichere Behandlung von PatientInnen zu übernehmen,
  • sich der Erfordernisse einer ständigen, lebenslangen beruflichen Fortbildung und fachlichen Weiterbildung bewusst sein, und
  • imstande sein, neue wissenschaftliche Erkenntnisse richtig zu interpretieren und in der beruflichen Praxis anzuwenden.

 

Studienaufbau

Der Unterricht findet in allen drei Studienabschnitten in sogenannten Themenblöcken statt, die zeitlich und inhaltlich strukturiert und aufeinander abgestimmt sind. Die Blöcke werden von Lehrveranstaltungen begleitet, die sich durch das ganze Semester ziehen und den Bezug zur Klinik herstellen. In den Lehrveranstaltungen werden auch die entsprechenden klinischen Fertigkeiten trainiert. Ab dem 3. Semester erfolgt das Lernen zusätzlich in kleinen Gruppen anhand konkreter Fragestellungen.

Das Curriculum Zahnmedizin entspricht in den ersten beiden Studienjahren dem Curriculum Humanmedizin mit einigen Ausnahmen. Das 3. Studienjahr setzt sich aus zahnmedizinisch orientierten Lehrveranstaltungen zusammen – die humanmedizinischen Inhalte beschränken sich auf häufige Problemstellungen, die den ZahnmedizinerInnen in der Praxis begegnen könnten. Besonders die Lehrveranstaltung „Zahnmedizinisches Propädeutikum 2“ soll auf die klinisch-zahnmedizinische Tätigkeit in theoretischer und praktischer Ausbildung vorbereiten. Ein besonders Augenmerk wird dabei auf die Entwicklung entsprechender manueller Fähigkeiten gelegt.

Zur klinisch-praktischen Ausbildung findet im dritten Studienabschnitt ein klinisches Praktikum im Umfang von 72 Wochen an der Universitätszahnklinik bzw. an ausgewählten Lehr-Zahnarztpraxen statt. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine freiwillige praktische Berufsfelderkundung in einer Zahnarztpraxis zu absolvieren.

Qualifikationsprofil

Das Ziel des Diplomstudiums der Zahnmedizin ist es, erfahrene kompetente und klinisch erfahrene ZahnärztInnen auszubilden.

Das Studium der Zahnmedizin an der Medizinischen Universität Wien soll die erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Ausübung aller Tätigkeiten der Verhütung, Diagnose und Behandlung von Anomalien und Krankheiten von Zähnen, Mund und Kiefer sowie der dazugehörenden Gewebe vermitteln. Die Absolventinnen und Absolventen sollen in der Lage sein, das Berufsbild der FachärztInnen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde im vollen Umfang zu erfüllen.

Um diese Ziele zu erreichen, müssen Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Einstellungen der angehenden ÄrztInnen im Rahmen eines geeigneten Curriculums mit adäquaten Methoden ganzheitlich und integrativ gelehrt, gelernt und geprüft bzw. evaluiert werden.

Die jungen ZahnärztInnen sollen nach dem Studium 

  • in der Lage sein, die volle berufliche Verantwortung für erfolgreiche und sichere Behandlung von PatientInnen zu übernehmen,
  • sich der Erfordernisse einer ständigen lebenslangen beruflichen Fortbildung und fachlichen Weiterentwicklung bewusst sein und
  • imstande sein, neue wissenschaftliche Erkenntnisse richtig zu interpretieren und in der beruflichen Praxis anzuwenden.

Qualifikationsprofil der AbsolventInnen

Wissen und Verständnis:

Grundlegende Kenntnisse und Verständnis

  • für die wissenschaftlichen Grundlagen der Zahnheilkunde und anderer für die Zahnheilkunde relevante medizinischer Disziplinen.
  • über die Möglichkeiten und Methoden des selbstständigen Wissenserwerbs sowie das kritische Hinterfragen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse über zahnmedizinische Probleme und Erkrankungen, deren Diagnostik und die Vielfalt der zurzeit verfügbaren Untersuchungstechniken, Behandlungsverfahren und Vorbeugungsmaßnahmen.
  • über Krankheitsprozesse wie Infektion, Entzündung, Immunreaktionen, Degeneration, Neoplasie, metabolische oder genetische Störungen, Unfälle und Notfälle.
  • einer allgemeinmedizinischen Ausbildung, die zur Früherkennung von Gesundheitsproblemen befähigt
  • über die Grundzüge der Gesundheitsförderung und Prävention, der Organisation des Gesundheits- und Spitalswesens sowie der Bedeutung von Management und Wirtschaftlichkeit in der ärztlichen Berufspraxis.
  • über Auswirkung von organischen oder psychischen Erkrankungen einzelner PatientInnen auf das soziale Umfeld.
  • über medizinische Ethik, Medizinrecht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Rechtsvorschriften für Sicherheit und Gesundheitswesen.

Darüber hinaus verfügen die AbsolventInnen über eine adäquate Ausbildung zu Strahlenschutzbeauftragten, die für den Umgang mit Strahlenquellen in der Zahnmedizin erforderlich ist.

Fertigkeiten

Die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt besitzt

  • die Fähigkeit, sich erforderliche Informationen zu verschaffen, diese auf Gültigkeit und Verwertbarkeit zu überprüfen, Probleme und Fragestellungen zu analysieren, zielführende Lösungen zu planen und gegebenenfalls Prioritäten zu setzen.
  • die Fähigkeit zur effizienten Kommunikation mit PatientInnen, deren Angehörigen, FachkollegInnen und Angehörigen anderer medizinischer Berufsgruppen im Sinne des interdisziplinären Dialogs.
  • die Fähigkeit, eine umfassende Krankengeschichte zu erheben und zu dokumentieren, die geeigneten Untersuchungen durchzuführen, die aus Anamnese und Untersuchung gewonnenen Befunde zu interpretieren und allenfalls zusätzliche diagnostische Schritte zu veranlassen. In diesem Sinne ist die Zahnärztin oder der Zahnarzt in der Lage, die Probleme und Beschwerden von PatientInnen zu erfassen und einen fachlich fundierten Behandlungsplan zu erstellen.
  • ein hohes manuelles Geschick und ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen und somit die Fähigkeit, mit höchstmöglicher Kompetenz und Fertigkeit jene kurativen und prophylaktischen Verfahren anzuwenden, die zur Vorbeugung, Diagnose und Behandlung von Störungen und Erkrankungen der Zähne, des Kauapparates und der Mundhöhle nach dem letzten Stand der wissenschaftlichen Zahnheilkunde anzuwenden sind.

Einstellungen

Die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt

  • dokumentiert durch ihre/seine Haltung und Einstellung ihre/sein Bestreben nach einer optimalen Ausübung des zahnärztlichen Berufes. Dies schließt die Einstellung und Bereitschaft zur ständigen, lebenslangen Fortbildung ein, die auf aktivem Wissenserwerb und dem ständigen Bestreben basiert, durch Verbesserung des eigenen Wissenstandes die Qualität der PatientInnenbehandlung zu verbessern.
  • besitzt die Fähigkeit, sich und ihre/seine eigenen Leistungen selbstkritisch zu beurteilen und gegenüber der Beurteilung durch externe Experten aufgeschlossen zu sein.
  • hat gelernt, die Grenzen der eigenen Fähigkeiten zu erkennen und rechtzeitig Experten zu Rate zu ziehen. Sie/er besitzt die Fähigkeit, erfolgreich mit KollegInnen und anderen Berufsgruppen im Team zu arbeiten.
  • ist sich stets der sozialen Aspekte der PatientInnenbehandlung bewusst.
  • beachtet stets den gebotenen Respekt vor PatientInnen, FachkollegInnen und anderen MitarbeiterInnen, worin sich auch die vorurteilsfreie Anerkennung von Unterschieden in gesellschaftlicher Stellung, Sprache und Kultur ausdrückt.
  • wurde geschult in Bezug auf die Beachtung der PatientInnenrechte, vor allem des Rechts der PatientInnen auf Aufklärung und Zustimmung zu einer Behandlung sowie der Wahrung der ärztlichen Verschwiegenheit.
  • ist sich der Beachtung moralischer und ethischer Verantwortung bei der Erstellung eines Behandlungsvorschlages bewusst.
  • besitzt die Fähigkeit, Ausnahmesituationen, wie Stress, Unsicherheit und Misserfolg, zu bewältigen.

Einstiegsvoraussetzungen

Die Zulassung zu den Diplomstudien der Human- und Zahnmedizin der MedUni Wien ist identisch und gliedert sich in mehrere Stufen. 

Bis zur Zulassung zum Studium der Human- und Zahnmedizin sind es grundsätzlich drei Schritte:

  • Der Aufnahmetest (MedAT)
  • Die Ergebnisfeststellung
  • Die Zulassung selbst

Darüber hinaus sind, je nach individueller Ausgangslage, zusätzliche Schritte notwendig. Bitte informieren Sie sich genau, ob und welche Besonderheiten auf Sie zutreffen. Alle Informationen finden Sie hier

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