Das Masterstudium Pflegewissenschaft richtet sich an Absolvent*innen eines Bachelorstudiums im Bereich Pflegewissenschaft oder Gesundheits- und Krankenpflege. Die Schwerpunkte des Studiums liegen in den Bereichen Forschung, Implementierung von Forschungsergebnissen in die Praxis und Evidence based practice. Die angebotenen (freien) Wahlfächer bieten darüber hinaus die Möglichkeit, Grundkenntnisse in den Bereichen Epidemiologie und Gesundheitskompetenz zu erwerben.
In vier Semestern lernen die Studierenden, (aktuelle) Forschungsergebnisse zu recherchieren, kritisch zu bewerten, für die tägliche Praxis aufzubereiten und zu kommunizieren, um sie in die pflegerische Praxis zu implementieren und die daraus resultierenden Ergebnisse zu evaluieren. Sie erkennen Probleme in der Praxis, können Veränderungen/Verbesserungen initiieren, diese im Sinne von „best practice“ durchführen und in diesem Prozess eine führende Rolle einnehmen.
Über die fachlichen Qualifikationen hinaus werden durch regelmäßige Gruppenarbeiten auch weitergehende Kompetenzen wie Kommunikations- und Teamfähigkeit, Leadership, interkultureller Austausch sowie eigenverantwortliches Lernen und Selbstmanagement erworben bzw. vertieft. Damit wird die Basis für lebenslanges Lernen geschaffen.
Mögliche Tätigkeitsbereiche unserer Absolvent*innen finden sich neben dem Gesundheits- und Sozialwesen in öffentlichen oder privaten Forschungseinrichtungen, in der Weiterbildung im Bereich Gesundheit- und Pflege, aber auch in Wirtschaftsunternehmen und an Fachhochschulen und Universitäten.
Um berufstätige Studierende bestmöglich zu unterstützen, wird der Unterricht geblockt an zwei Tagen pro Woche angeboten.
Alles, was du wissen musst, um in Österreich ein Master-Studium zu beginnen.
Die Zulassung zum Masterstudium Pflegewissenschaft setzt den Abschluss eines pflegewissenschaftlich relevanten Bachelorstudiums an einer anerkannten in- oder ausländischen tertiären Ausbildungseinrichtung voraus. Die Entscheidung über die Zulassung zum Masterstudium Pflegewissenschaft obliegt in erster Instanz dem Rektorat der Medizinischen Universität Graz.