Vollzeit-Studium Englisch, berufsbegleitend wird in Deutsch unterrichtet
Mit dem Masterstudium Mechatronik & Smart Technologies bietet das MCI Innsbruck eine international und praxisnah ausgerichtete technische Ausbildung an. Aufgrund der Vertiefungsmöglichkeiten mit den Wahlmodulen Elektrotechnik oder Maschinenbau stellt es ein ideales Sprungbrett für eine internationale Karriere dar. Um den Ansprüchen an ein modernes Studiums gerecht werden, wird der Master in englischer Sprache mit entsprechenden Auslandsoptionen angeboten.
Das Masterstudium richtet sich an zukünftige technische Führungskräfte, die in den Bereichen Maschinenbau, Elektrotechnik, Elektronik, Automatisierung und Simulation Verantwortung übernehmen wollen. Nach dem Abschluss ergeben sich in Forschung und Entwicklung, Projektierung und Konstruktion, Anwendungsberatung, Anlagenüberwachung, -steuerung, und -regelung sowie in der Berechnung hervorragende Jobaussichten im nationalen und internationalen Kontext.
Wahlmodul Maschinenbau:
Wahlmodul Elektrotechnik:
Alles, was du wissen musst, um in Österreich ein Master-Studium zu beginnen.
Zum Masterstudiengang Mechatronik & Smart Technologies sind Absolventen/-innen von ingenieurwissenschaftlich-technischen und naturwissenschaftlichen Bachelor- und Diplomstudiengängen zugelassen, deren Studienplan mindestens 75 ECTS facheinschlägiger Inhalte aufweist. Über die Zulassungsfähigkeit entscheidet die Studiengangsleitung.
Dieser Masterstudiengang eignet sich als konsekutiv aufbauender Studiengang beispielsweise für Absolventen/-innen der Bachelorstudiengänge Mechatronik, Wirtschaftsingenieurwesen und Umwelt-, Verfahren- & Energietechnik.
Darüber hinaus werden Absolventen/-innen von Studiengängen zugelassen, deren Studienplan die oben genannten Mindestanforderungen erfüllt, wie beispielsweise Studiengänge aus dem Bereich Fertigungstechnik, Automatisierungstechnik, Robotik, Produktionstechnik, Maschinenbau, Werkstofftechnik, Bautechnik und Elektrotechnik.
Hinweis für Bewerber/-innen, deren Erststudium eine Anerkennung von Vorkenntnissen in größerem Umfang beinhaltet
In diesem Fall können die gesetzlichen und/oder studienspezifischen Zulassungsvoraussetzungen möglicherweise nicht oder nicht zur Gänze erfüllt sein. Siehe hierzu die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (§ 4 Abs 4 iVm § 12 FHStG). Wir beraten Sie gerne: [email protected]; DW 1621.