Aufbauend auf facheinschlägigen Masterstudien sind AbsolventInnen des Doktoratsstudiums befähigt, selbstständig wissenschaftlich zu arbeiten und durch originäre Forschungsleistungen zur Entwicklung der Wissenschaften beizutragen. Sie sind in der Lage, nach anerkannten Standards guter wissenschaftlicher Praxis zu forschen und darauf vorbereitet, Wissenschaft als Beruf zu betreiben. Die AbsolventInnen kennen den aktuellen Stand der Forschung und der Methodendiskussion in ihrem Fachgebiet. Sie können verschiedene wissenschaftliche Positionen und Argumente kritisch evaluieren. Sie sind in der Lage, neue Forschungsfragen zu entwickeln und methodisch fundiert zu bearbeiten. Über die Kompetenz zur eigenständigen wissenschaftlichen Forschung auf ihrem Fachgebiet hinaus verfügen sie auch über nicht fachspezifische (generische) Fähigkeiten (darunter Präsentationstechniken, Projektorganisation und die Beherrschung von Wissenschaftsenglisch), die für eine erfolgreiche berufliche Tätigkeit heute unabdingbar sind.
(1) Die Zulassung zum Doktoratsstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Master- oder Diplomstudiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines gleichwertigen Studiums voraus. Als im Sinne des §64 Abs. 4 UG 2002 fachlich in Frage kommend sind grundsätzlich Abschlüsse eines Master- oder Diplomstudiums Musikwissenschaft/Musikologie,Theaterwissenschaft oder Elektrotechnik/Toningenieur anzusehen.
(2) Im Fall eines Master- oder Diplomabschlusses aus einem anderen Studium muss für den Nachweis der Gleichwertigkeit des Studiums eine wissenschaftliche Master- oder Diplomarbeit zu einem Thema aus den in §3 Abs. 4 genannten wissenschaftlichen Fachbereichen vorliegen.
(3) Für den Nachweis, dass ein fachlich in Frage kommendes bzw. gleichwertiges Studium vorliegt, ist ferner erforderlich, dass das gewünschte Dissertationsthema eine deutliche Verbindung zu den absolvierten Vorstudien aufweist. Die Vertrautheit mit den Methoden und Inhalten des Fachgebiets, dem die Dissertation zuzuordnen ist, ist durch mindestens vier Zeugnisse aus facheinschlägigen wissenschaftlichen Seminaren oder vergleichbaren wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen mit hohem Anteil an Eigenleistung (wie z. B. „Projekten“ des Masterstudiums Elektrotechnik/Toningenieur) aus einem entsprechenden Master- oder Diplomstudium nachzuweisen. Sofern diese fehlen, sind sie während des Doktoratsstudiums nachzuholen. Die Festlegung dieser zusätzlichen Prüfungen erfolgt gemäß §64 Abs. 4 UG 2002 durch das Rektorat.
(4) Gute Englischkenntnisse sind unerlässlich. Sofern Deutsch nicht Muttersprache ist, werden entweder die Fähigkeit zur kompetenten Verwendung der deutschen Sprache im Sinne der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder die vergleichbar gute Beherrschung der englischen Sprache vorausgesetzt. Sofern ein Masterstudium an der KUG absolviert worden ist, entfällt eine erneute Sprachprüfung. Die Kenntnis weiterer Sprachen kann je nach Thema der Dissertation notwendig oder wünschenswert sein.