Absolvent/innen des Masterstudiums sind als Kirchenmusiker/innen und als Organist/innen, Chorleiter/innen und Kantor/innen zur Pflege, Evaluierung und Weiterentwicklung der Kirchenmusik in ihrem ganzen Umfang befähigt. Sie haben umfassende Kenntnisse der gesamten Kirchenmusik, einschließlich wissenschaftlichkünstlerischer historischer, aktueller wie potentiell zukünftiger Perspektiven. Diese Kenntnisse schließen insbesondere die zeitgenössische Kirchenmusik und das neue geistliche Lied mit ein. Pflege und Entwicklung der Kirchenmusik erfolgen unter Bedachtnahme auf den aktuellen liturgischen Bezug und die Integration aller Formen der geistlichen Musik in das Leben der Kirche und der Gesellschaft. Darüber hinaus haben die Kirchenmusiker/innen die Fähigkeit zur Kommunikation mit Expert/innen und Laien entwickelt, sie können fachliche Informationen und Ideen entwickeln und verwerten, Probleme und deren Lösungen erkennen, sowie ihr Wissen und ihre rational begründeten Thesen auf allen Ebenen darstellen. Sie sind befähigt, Innovationen und Veränderungen anzuregen und zu steuern. Sie stehen in der Tradition der im internationalen Vergleich sehr hoch stehenden Kirchenmusikpflege in Österreich. Sie wissen um die außerordentliche Bildungsfunktion der Kirchenmusik im Rahmen des Musiklebens und ihre traditionelle Bindung zur Musikpädagogik. Die Absolvent/innen können ihre erworbenen Kenntnisse in berufsadäquaten Bereichen wie in anderen oder neuen Berufsfeldern professionell anwenden.
Kompetenzen von Absolvent/innen des Masterstudiums: Chor- und Orchesterdirigieren (auch Kinder- und Jugendchor), Orgel, Orgelimprovisation und liturgisches Orgelspiel, Gregorianik, Kirchliche Komposition. Je nach gewählten Schwerpunkten haben sie eine Spezialisierung und unterschiedliche Vertiefung in instrumentalen, vokalen und wissenschaftlichen Fächern erfahren. Die wissenschaftliche Vertiefung durch forschungsgeleitete Lehre, zu der auch eine Masterarbeit gehört, versetzt die Absolvent/innen in die Lage, das erworbene Wissen in einem breiteren bzw. multidisziplinären Kontext anzuwenden, befähigt sie weiters zur kritischen Urteilsbildung im Kontext der Komplexität des Fachs und der Entwicklung einer Lernfähigkeit, die es gestattet, sich auf selbst gesteuerte und autonome Weise weiterzubilden. Die Spezialisierung auf Teilgebiete der Kirchenmusik fokussiert die Heranführung an höchstmögliche Qualifikationen in den gewählten Disziplinen, welche die Voraussetzungen für berufliche Tätigkeiten darstellen, die fachliche Exzellenz erfordern.
a) Durch den Studienabschluss mit Schwerpunkt Chor- und Orchesterdirigieren sind die Absolvent/innen in besonderer Weise befähigt, alle Sparten der geistlichen Chor- und Chor-Orchestermusik in Liturgie und Konzert zu pflegen. Sie haben die Grundlagen für ein professionelles Arbeiten gleichermaßen mit Laienensembles wie mit professionellen Gruppen und verfügen über das nötige Hintergrundwissen für eine umfassende Nutzung historischer wie aktueller Repertoires.
b) Durch den Studienabschluss mit Schwerpunkt Orgel sind die Absolvent/innen in besonderer Weise befähigt, Orgelliteratur aller Epochen einschließlich der Moderne in Liturgie und Konzert zur präsentieren. Sie sind erfahren in allen Sparten der künstlerischen Improvisation und in allen Formen des liturgischen Orgelspiels bei Messe, Tagzeitenliturgie, sakramentlichen Feiern und sonstigen Gottesdienstformen. Sie fungieren als Begleiter/innen von Solist/innen, Ensembles, Chören und Orchestern, mit denen sie auch als Solist/innen auftreten.
c) Durch den Studienabschluss mit Schwerpunkt Gregorianik sind die Absolvent/innen in besonderer Weise befähigt, das Repertoire der liturgischen Monodie aller Epochen, besonders aber des frühen und hohen Mittelalters, einschließlich der Formen der damit verbundenen usuellen wie komponierten Mehrstimmigkeit in Liturgie und Konzert zu pflegen. Sie kennen dieses Repertoire über die aktuellen Publikationen hinaus und sind aufgrund ihrer wissenschaftlichen Kenntnisse befähigt, aus den handschriftlichen Quellen selbst neues Aufführungsmaterial zu entwickeln und bereitzustellen.
d) Durch den Studienabschluss mit Schwerpunkt Kirchliche Komposition sind die Absolvent/innen in besonderer Weise befähigt, im Dialog mit und eingebunden in die verschiedenen Erscheinungsformen der zeitgenössischen Musik Werke für die Liturgie und das geistliche Konzert zu komponieren. Sie haben die nötigen Kenntnisse zur Weiterentwicklung einer funktional adäquaten und künstlerisch stimmigen liturgischen Musik, die sich ritusgemäß in das Ganze der Liturgie einfügt und auch die Möglichkeiten der Gemeindebeteiligung berücksichtigen kann. Die Absolvent/innen können auf allen Ebenen des kirchenmusikalischen Bedarfs liturgische Musik für konkrete Situationen arrangieren und künstlerisch wertvolle Gebrauchsmusik bereitstellen.
Im Masterstudium Kathol. und evangel. Kirchenmusik gibt es 5 mögliche Schwerpunkte:
Die Absolvent/innen sind dementsprechend nach Abschluss ihres Studiums vor allem in folgenden Bereichen tätig:
In Kombination mit theologischer und/oder pädagogischer Ausbildung (Zusatzausbildung):
Alles, was du wissen musst, um in Österreich ein Master-Studium zu beginnen.
(1) Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium für Katholische und Evangelische Kirchenmusik oder eine fachverwandte, dem Bachelor für Katholische und Evangelische Kirchenmusik vergleichbare in- oder ausländische akademische Qualifikation.
(2) Die Zulassung zum Masterstudium erfolgt für alle Studienwerber/innen, welche das facheinschlägige Bachelorstudium nicht an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz absolviert haben, ausnahmslos nach positiver Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsvoraussetzungen (§ 64 Abs. 5 UG). Diese Überprüfung erfolgt im Rahmen einer kommissionellen Prüfung, welche sich inhaltlich an den Anforderungen der Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung in den ZKF des Bachelorstudiums (§ 16 dieses Curriculums) orientiert. Die externen Bewerber/innen haben im Rahmen dieser Überprüfung das künstlerische Potenzial zur Bewältigung des Masterstudiums nachzuweisen. Aus dem analog zu § 16 dieses Curriculums eingereichten Prüfungsprogramm sind gemäß den ZKF Orgel, Improvisation und liturgisches Orgelspiel, sowie Chor- und Orchesterdirigieren (§ 14 des Curriculums) nach Auswahl durch den Prüfungssenat 15 Minuten Orgelliteratur vorzutragen, 15 Minuten Aufgaben im Bereich Improvisation und liturgisches Orgelspiel zu lösen und 15 Minuten Dirigieraufgaben zu absolvieren. Dabei sind für die Zulassung zum Masterstudium in allen Schwerpunkten die unter Absatz(4) genannten qualitativen Zulassungsbedingungen zu erfüllen.
(3) Studierende, die an der KUG die Bachelorprüfung in „Katholische und evangelische Kirchenmusik“ absolviert haben, müssen bei der Anmeldung zur kommissionellen Abschlussprüfung in den ZKF des Bachelorstudiums bekannt geben, welchen Schwerpunkt sie/er für das Masterstudium auswählt. Studierende sind ohne weitere Auflagen zum Masterstudium mit dem Schwerpunkt Orgel – Kirchliche Komposition zuzulassen. Bei der Wahl eines anderen Schwerpunktes für das Masterstudium ist im Rahmen der kommissionellen Abschlussprüfung in den ZKF des Bachelorstudiums festzulegen, ob die/der Studierende zum Masterstudium mit diesem Schwerpunkt zuzulassen ist. In diesem Fall gilt die Abschlussprüfung als Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsvoraussetzungen (§ 64 Abs. 5 UG) für das Masterstudium, wobei je nach gewähltem Schwerpunkt die unter Absatz (4) genannten Zulassungsbedingungen zu erfüllen sind. Die Überprüfung der
Erfüllung der qualitativen Zulassungsvoraussetzungen ist unabhängig von der Abschlussprüfung zu beurteilen.
(4) Zulassungsbedingungen
A. Für die Zulassung zum Masterstudium mit dem Schwerpunkt Orgel – Chor- und Orchesterdirigieren sind folgende qualitative Zulassungsbedingungen zu erfüllen:
Orgel: a) ein Werk aus der Zeit vom 16. bis 18. Jahrhundert
b) ein freies Werk von J. S. Bach
c) ein Werk aus der Zeit von 1780 bis 1930
d) ein Werk aus der Zeit nach 1930
e) zusätzlich choralgebundene Werke in der Dauer von 10 Minuten
Die Prüfungskommission gibt der Kandidatin/dem Kandidaten im Zuge der Anmeldung zur Prüfung bekannt, welche Werke zu spielen sind. Improvisation und liturgisches Orgelspiel:
a) Die/Der Studierende hat 8 liturgische Gesänge verschiedener Stile und Gattungen frei zu begleiten, verbunden mit unterschiedlichen Intonationen (ad hoc).
b) Der/Die Kandidat/in hat eine Improvisation in der Dauer von 10 Minuten vorzutragen: Der/Die Kandidat/in erhält die Themen der Improvisation 2 Stunden vor der Prüfung. Chor- und Orchesterdirigieren: Die/Der Studierende hat ein Programm mit 8 Chorkompositionen und Chor- Orchesterkompositionen einzureichen, die mehreren Epochen, Stilen und Gattungen angehören, darunter 6 A-cappella-Werke. Die Gesamtlänge des eingereichten Programms soll 45 Minuten nicht unterschreiten.
Die vorzutragenden bzw. zu probenden Werke oder Werkausschnitte werden von der Kommission zu Beginn der Prüfung festgelegt.
a) Partiturspiel und Klavierauszugsspiel von Ausschnitten des eingereichten Programms samt Markierung von Vokalpartien.
b) Selbständiges Proben des von der Kommission aus den eingereichten Werken gewählten A-cappella-Programms.
c) Weiterführende Fragen und Aufgaben im Zusammenhang mit dem Prüfungsprogramm.
B. Für die Zulassung zum Masterstudium mit dem Schwerpunkt Orgel – Gregorianik sind folgende qualitative Zulassungsbedingungen zu erfüllen:
Orgel: a) ein Werk aus der Zeit vom 16. bis 18. Jahrhundert
b) ein freies Werk von J. S. Bach
c) ein Werk aus der Zeit von 1780 bis 1930
d) ein Werk aus der Zeit nach 1930
e) zusätzlich choralgebundene Werke in der Dauer von 10 Minuten Die Prüfungskommission gibt der Kandidatin/dem Kandidaten im Zuge der Anmeldung zur Prüfung bekannt, welche Werke zu spielen sind.
Improvisation und liturgisches Orgelspiel:
a) Die/Der Studierende hat 8 liturgische Gesänge verschiedener Stile und Gattungen frei zu begleiten, verbunden mit unterschiedlichen Intonationen (ad hoc).
b) Der/Die Kandidat/in hat eine Improvisation in der Dauer von 10 Minuten vorzutragen: Der/Die Kandidat/in erhält die Themen der Improvisation 2 Stunden vor der Prüfung. Gregorianik: Nachweis des Abschlusses der Fächer Semiologie und Choraldirigieren bzw. damit vergleichbarer Fächer. Dirigieren eines Introitus und Singen eines Alleluiaverses nach eigener Wahl.
C. Für die Zulassung zum Masterstudium mit dem Schwerpunkt Orgel – Kirchliche Komposition sind folgende qualitative Zulassungsbedingungen zu erfüllen:
Orgel: a) ein Werk aus der Zeit vom 16. bis 18. Jahrhundert
b) ein freies Werk von J. S. Bach
c) ein Werk aus der Zeit von 1780 bis 1930
d) ein Werk aus der Zeit nach 1930 e) zusätzlich choralgebundene Werke in der Dauer von 10 Minuten
Die Prüfungskommission gibt der Kandidatin/dem Kandidaten im Zuge der Anmeldung zur Prüfung bekannt, welche Werke zu spielen sind. Improvisation und liturgisches Orgelspiel:
a) Die/Der Studierende hat 8 liturgische Gesänge verschiedener Stile und Gattungen frei zu begleiten, verbunden mit unterschiedlichen Intonationen (ad hoc).
b) Der/Die Kandidat/in hat eine Improvisation in der Dauer von 10 Minuten vorzutragen: Der/Die Kandidat/in erhält die Themen der Improvisation 2 Stunden vor der Prüfung. Kirchliche Komposition: Abschluss der Fächer Tonsatz, Formenlehre, Einführung in die Komposition oder damit vergleichbarer Fächer. Vorlage von drei liturgischen Kompositionen oder Arrangements.
D. Für die Zulassung zum Masterstudium mit dem Schwerpunkt Chor- und Orchesterdirigieren – Gregorianik sind folgende qualitative Zulassungsbedingungen zu erfüllen:
Chor- und Orchesterdirigieren: Die/Der Studierende hat ein Programm mit 8 Chorkompositionen und Chor- Orchesterkompositionen einzureichen, die mehreren Epochen, Stilen und Gattungen angehören, darunter 6 A-cappella-Werke. Die Gesamtlänge des eingereichten Programms soll 45 Minuten nicht unterschreiten. Die vorzutragenden bzw. zu probenden Werke oder Werkausschnitte werden von der Kommission zu Beginn der Prüfung festgelegt.
a) Partiturspiel und Klavierauszugsspiel von Ausschnitten des eingereichten Programms samt Markierung von Vokalpartien.
b) Selbständiges Proben des von der Kommission aus den eingereichten Werken gewählten A-cappella-Programms.
c) Weiterführende Fragen und Aufgaben im Zusammenhang mit dem Prüfungsprogramm. Gregorianik: Nachweis des Abschlusses der Fächer Semiologie und Choraldirigieren bzw. damit vergleichbarer Fächer. Dirigieren eines Introitus und Singen eines Alleluiaverses nach eigener Wahl.
E. Für die Zulassung zum Masterstudium mit dem Schwerpunkt Chor- und Orchesterdirigieren – Kirchliche Komposition sind folgende qualitative Zulassungsbedingungen zu erfüllen:
Chor- und Orchesterdirigieren: Die/Der Studierende hat ein Programm mit 8 Chorkompositionen und Chor- Orchesterkompositionen einzureichen, die mehreren Epochen, Stilen und Gattungen angehören, darunter 6 A-cappella-Werke. Die Gesamtlänge des eingereichten Programms soll 45 Minuten nicht unterschreiten.
Die vorzutragenden bzw. zu probenden Werke oder Werkausschnitte werden von der Kommission zu Beginn der Prüfung festgelegt.
a) Partiturspiel und Klavierauszugsspiel von Ausschnitten des eingereichten Programms samt Markierung von Vokalpartien.
b) Selbständiges Proben des von der Kommission aus den eingereichten Werken gewählten A-cappella-Programms.
c) Weiterführende Fragen und Aufgaben im Zusammenhang mit dem Prüfungsprogramm. Kirchliche Komposition: Abschluss der Fächer Tonsatz, Formenlehre, Einführung in die Komposition oder damit vergleichbarer Fächer. Vorlage von drei liturgischen Kompositionen oder Arrangements.
(5) Bei Nicht-Erfüllen der unter Absatz (4) genannten qualitativen Zulassungsbedingungen für den gewählten Schwerpunkt ist eine Zulassung zum Masterstudium mit dem Schwerpunkt Orgel - Kirchliche Komposition jedenfalls möglich, sofern die unter Absatz (1) und Absatz (3) genannten Bedingungen erfüllt sind. Ein Wechsel von Schwerpunkten im Masterstudium mit Ausnahme eines Wechsels in den Schwerpunkt Orgel - Kirchliche Komposition ist im Falle des Zutreffens von Absatz (3) jeweils nur nach Überprüfung der unter Absatz (4) genannten qualitativen Zulassungsbedingungen möglich.