Ziel des Studiums ist die künstlerische und künstlerisch-wissenschaftliche Berufsvorbildung zum/r Jazzmusiker/in, der/die in der Lage ist, sowohl im jazzspezifisch kammermusikalischen bis orchestralen Rahmen wie auch als eigenständige/r Solist/in auf hohem Niveau zu bestehen. Das Qualifikationsprofil (‚learning outcomes') für Absolventen/innen umfasst im Wesentlichen folgende Kompetenzen:
Ad 1.
Künstlerische und künstlerisch-wissenschaftliche Kompetenz Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über die notwendigen Schlüsselfähigkeiten und Kompetenzen, um sich in den wichtigsten historischen sowie zeitgenössischen Spielformen des Jazz musikalisch auszudrücken. Dies beinhaltet die Schaffung eines möglichst eigenständig gestalteten musikalischen Programmes (Bandbook bzw. Konzertprogramm) sowie dessen Umsetzung im Rahmen eines öffentlichen Konzertes. Dabei ist ein professionellen Ansprüchen genügendes Niveau zu erreichen, und zwar hinsichtlich (1.) instrumental- (vokal-) technischer Kompetenz, (2.) der Fähigkeit zum Ensemble- und Jazzorchesterspiel und (3.) improvisatorischer Kompetenz. Durch ihre während ihres Studiums erworbenen grundlegenden und fachbezogenen musikwissenschaftlichen Kenntnisse sind sie in der Lage, künstlerische Leistungen verbal und schriftlich kritisch zu reflektieren.
Ad 2.
Die Absolventinnen und Absolventen haben sich aktiv in das künstlerische Umfeld der Universität integriert und soziale Beziehungen aufgebaut, die inner- wie außerhalb des universitären Rahmens beitragen zur Realisierung von künstlerischen Projekten. Dabei verfügen sie über Schlüsselqualifikationen wie Team-, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeiten sowie Flexibilität und Eigeninitiative. Als unverzichtbare Bestandteile in einem sich den aktuellen ökonomischen wie kulturellen Rahmenbedingungen stellenden persönlichen Karriere-Management verfügen sie über Fähigkeiten zur Selbstorganisation sowie umfassende Kenntnisse aktueller Informationstechniken.
Künstlerische und künstlerisch-wissenschaftliche Kompetenz
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über die notwendigen Schlüsselfähigkeiten und Kompetenzen, um sich in den wichtigsten historischen sowie zeitgenössischen Spielformen des Jazz musikalisch auszudrücken. Dies beinhaltet die Schaffung eines möglichst eigenständig gestalteten musikalischen Programmes (Bandbook bzw. Konzertprogramm) sowie dessen Umsetzung im Rahmen eines öffentlichen Konzertes. Dabei ist ein professionellen Ansprüchen genügendes Niveau zu erreichen, und zwar hinsichtlich (1.) instrumental- (vokal-) technischer Kompetenz, (2.) der Fähigkeit zum Ensemble- und Jazzorchesterspiel und (3.) improvisatorischer Kompetenz.
Durch ihre während ihres Studiums erworbenen grundlegenden und fachbezogenen musikwissenschaftlichen Kenntnisse sind sie in der Lage, künstlerische Leistungen verbal und schriftlich kritisch zu reflektieren.
Die Absolventinnen und Absolventen haben sich aktiv in das künstlerische Umfeld der Universität integriert und soziale Beziehungen aufgebaut, die inner- wie außerhalb des universitären Rahmens beitragen zur Realisierung von künstlerischen Projekten. Dabei verfügen sie über Schlüsselqualifikationen wie Team-, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeiten sowie Flexibilität und Eigeninitiative.
Als unverzichtbare Bestandteile in einem sich den aktuellen ökonomischen wie kulturellen Rahmenbedingungen stellenden persönlichen Karriere-Management verfügen sie über Fähigkeiten zur Selbstorganisation sowie umfassende Kenntnisse aktueller Informationstechniken.
Alles, was du wissen musst, um in Österreich ein Bachelor-Studium zu beginnen.
Allgemeine Voraussetzungen
Für die Zulassung zum Bachelorstudium Jazz (Instrument/Gesang) werden, neben der grundsätzlichen künstlerischen Begabung für das zentrale künstlerische Fach, vorausgesetzt: Grundkenntnisse aus allgemeiner und jazzspezifischer Musiklehre, instrumentale Vorkenntnisse, sowie die Vollendung des 17. Lebensjahres. Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben im Bachelorstudium den Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache vor Meldung der Fortsetzung des Studiums für das dritte Semester zu erbringen: Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates (GER).
Zulassungsprüfung
1. Teil
Prüfung des Gehörs und der Kenntnisse der Musiktheorie (unter besonderer Berücksichtigung jazzspezifischer Anforderungen): Drei- und Vierklänge, Melodiediktate rhythmische Diktate sowie Tonleitern
2. Teil
Überprüfung der Klavierkenntnisse (entfällt für Pianisten): Einfache jazzmäßige Kadenzen in Dur und Moll nach Ansage.
3. Teil
Voraussetzung für die praktische Prüfung ist das positive Absolvieren der beiden erstgenannten Teilprüfungen (Theorie- und Klavierprüfung).
Praktische Prüfung mit Rhythmusgruppe: Vorzubereiten sind 4 Stücke aus dem Jazzrepertoire in verschiedenen Tempi: 1 Stück mit Stufenharmonik, 1 modales Stück, 1 Blues und 1 Stück freier Wahl. Eine Rhythmusgruppe wird zur Verfügung gestellt; für diese ist entsprechendes Notenmaterial vorzulegen.
Praktische Prüfung Solo: Vorzubereiten ist ein durchkomponiertes Stück (Etüde oder
Transkription).
Prüfung der Fähigkeiten im Blattlesen: Von der Prüfungskommission werden einfache
jazzspezifische Beispiele vorgelegt. Prüfung der Fähigkeiten, einfache musikalische Phrasen mit dem Instrument und der Stimme nachzuvollziehen.