Alles, was du über das Unterrichten in Österreich wissen musst.
Ziel des Bachelor- und Masterstudiums Instrumental(Gesangs)pädagogik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz ist die hochqualifizierte künstlerische, künstlerisch-pädagogische und künstlerisch-wissenschaftliche Berufsvorbildung zur Lehrerin/zum Lehrer für Instrumental- und Gesangsunterricht an öffentlichen und privaten Institutionen, wie z. B. Musikschulen und Konservatorien sowie im freien Beruf. Das Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik schließt mit der Verleihung des Titels „Bachelor of Arts“ (BA) ab, das Masterstudium schließt mit der Verleihung des Titels „Master of Arts“ (MA) ab.
Das Masterstudium dient der Vertiefung bereits im Bachelorstudium erworbener Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und in weiterer Folge der höchstqualifizierten Ausbildung zur Instrumentalpädagogin/zum Instrumentalpädagogen. Eine zusätzliche Schwerpunktsetzung erfolgt im Bereich der thematisch zusammenhängenden Lehrveranstaltungen.
Im Masterstudium ist eine wissenschaftliche Masterarbeit zu verfassen.
Mit der Studienrichtung Instrumental(Gesangs)pädagogik werden die nachstehenden übergreifenden Bildungsziele verfolgt:
Alles, was du wissen musst, um in Österreich ein Master-Studium zu beginnen.
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiums (Bakkalaureatsstudiums) oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, bei dem das gleiche zentrale künstlerische Fach absolviert wurde. Die Zulassung zum Masterstudium erfolgt für alle Studienwerberinnen/Studienwerber, die die kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach des Bachelorstudiums (Bakkalaureatsstudiums) oder die 1. Diplomprüfung des Diplomstudiums Instrumental(Gesangs)pädagogik nicht an der Kunstuniversität Graz absolviert haben, erst nach erfolgreicher Beurteilung eines Eignungsvorspiels im zentralen künstlerischen Fach sowie der positiv absolvierten didaktischen Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach wie sie unter § 16 (2) a) und b) des Studienplans beschrieben ist.
Das Eignungsvorspiel ist auch von jenen Studienwerberinnen/Studienwerbern zu absolvieren, deren kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach des Bachelorstudiums (Bakkalaureatsstudiums) oder 1. Diplomprüfung des Diplomstudiums Instrumental(Gesangs)- pädagogik an der Kunstuniversität Graz mehr als 2 Semester zurückliegt.
Die abgeschlossene 1. Diplomprüfung des Diplomstudiums Instrumental(Gesangs)pädagogik an einer österreichischen Kunstuniversität (Kunsthochschule) wird nach der positiven Absolvierung der in diesem Studienplan vorgeschriebenen Bachelorarbeit als Bachelorprüfung anerkannt. Die positive Absolvierung der Bachelorprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium.