Alles, was du über das Unterrichten in Österreich wissen musst.
Ziel des Bachelor- und Masterstudiums Instrumental(Gesangs)pädagogik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz ist die hochqualifizierte künstlerische, künstlerisch-pädagogische und künstlerisch-wissenschaftliche Berufsvorbildung zur Lehrerin/zum Lehrer für Instrumental- und Gesangsunterricht an öffentlichen und privaten Institutionen, wie z. B. Musikschulen und Konservatorien sowie im freien Beruf. Das Masterstudium schließt mit der Verleihung des Titels „Master of Arts“ (MA) ab.
Mit der Studienrichtung Instrumental(Gesangs)pädagogik werden die nachstehenden übergreifenden Bildungsziele verfolgt:
Während im Bachelorstudium vornehmlich berufspraktische und anwendungsbezogene künstlerische, künstlerisch-wissenschaftliche, fachdidaktische und allgemeinpädagogische sowie soziale, personale und organisatorische Kompetenzen erworben werden, befähigt der Abschluss des Masterstudiums neben der künstlerischen Vervollkommnung am Instrument (Gesang) durch einen vertiefenden und spezialisierenden Fächerkatalog während des Studiums und das Abfassen einer wissenschaftlichen Masterarbeit zu einer erweiterten und kritischen wissenschaftlichen und theoretischen Durchdringung und Reflexion der Instrumental(gesangs-)pädagogik. Dies äußert sich u.a. in der Fähigkeit zu höchstqualifizierter künstlerischer Arbeit, um in weiterer Folge aus der Reflexion dieser Arbeit anwendbare pädagogische Modelle zu entwickeln und anzuwenden.
Alles, was du wissen musst, um in Österreich ein Master-Studium zu beginnen.
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiums (Bakkalaureatsstudiums) oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, bei dem das gleiche zentrale künstlerische Fach absolviert wurde. Die Zulassung zum Masterstudium erfolgt für alle Studienwerberinnen/Studienwerber, die die kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach des Bachelorstudiums (Bakkalaureatsstudiums) oder die 1. Diplomprüfung des Diplomstudiums Instrumental(Gesangs)pädagogik nicht an der Kunstuniversität Graz absolviert haben, erst nach erfolgreicher Beurteilung eines Eignungsvorspiels im zentralen künstlerischen Fach sowie der positiv absolvierten didaktischen Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach wie sie unter § 16 (2) a) und b) des Studienplans beschrieben ist.
Das Eignungsvorspiel ist auch von jenen Studienwerberinnen/Studienwerbern zu absolvieren, deren kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach des Bachelorstudiums (Bakkalaureatsstudiums) oder 1. Diplomprüfung des Diplomstudiums Instrumental(Gesangs)- pädagogik an der Kunstuniversität Graz mehr als 2 Semester zurückliegt.