Musik verschiedenster Epochen und Kulturen bestimmt die gegenwärtige Musikszene. Dieses
breitgefächerte Repertoire und der sich ständig erhöhende Leistungsanspruch kennzeichnen das
Anforderungsprofil für die zukünftige Dirigentin/den zukünftigen Dirigenten. Die ökonomischen
Bedingungen des heutigen Musikbetriebes verlangen handwerkliche Fertigkeit, Effizienz der
Probenarbeit, Kommunikationsbereitschaft sowie die Fähigkeit zur Teamarbeit. Das gesellschaftliche wie
künstlerische Umfeld erfordert verstärkte Reflexion des eigenen Standpunktes, welcher Integrität wie
mediale Wirkung in Übereinstimmung zu bringen hat.
Musik verschiedenster Epochen und Kulturen bestimmt die gegenwärtige Musikszene. Diesesbreitgefächerte Repertoire und der sich ständig erhöhende Leistungsanspruch kennzeichnen dasAnforderungsprofil für die zukünftige Dirigentin/den zukünftigen Dirigenten. Die ökonomischenBedingungen des heutigen Musikbetriebes verlangen handwerkliche Fertigkeit, Effizienz derProbenarbeit, Kommunikationsbereitschaft sowie die Fähigkeit zur Teamarbeit. Das gesellschaftliche wiekünstlerische Umfeld erfordert verstärkte Reflexion des eigenen Standpunktes, welcher Integrität wiemediale Wirkung in Übereinstimmung zu bringen hat.
Die Absolvent/-innen verfügen über umfassende Fähigkeiten in allen Bereichen der Gesangskorrepetition (Probenarbeit, Vorsingen, Einschätzung von Stimmmöglichkeiten) in den Gattungen Oper, Operette, Musical bzw. Oratorium, haben grundlegende Dirigierkenntnisse, organisatorische Kompetenzen und können sich kritisch mit philologischen Problemstellungen (Lesarten, Quellenevaluation etc.) auseinandersetzen.
Das Tätigkeitsfeld von universitären Absolvent/-innen der Studienrichtung „Dirigieren“ umfasst das
gesamte Gebiet der Musikleitung im vokalen bzw. instrumentalen Bereich. Ihre Ausbildung befähigt sie
zu selbständiger Analyse und Interpretation von Musik auf der Basis der Musiktheorie. Absolvent/-innen
sind den instrumentalen bzw. vokalen Erfordernissen der Praxis gewachsen, umfassende Kenntnisse der
Stilkunde sowie der Aufführungspraxis Alter und Neuer Musik geben ihnen die erforderliche Sicherheit
zu einer eigenständigen Positionierung auf der Grundlage gewachsener Musiziertraditionen unter
Berücksichtigung aktueller Forschungsergebnisse. Sie verfügen über Führungs- und
Managementqualitäten, die einen universalen Einsatz in allen fachspezifischen Berufsgattungen
ermöglichen.
Das Tätigkeitsfeld von universitären Absolvent/-innen der Studienrichtung „Dirigieren“ umfasst dasgesamte Gebiet der Musikleitung im vokalen bzw. instrumentalen Bereich. Ihre Ausbildung befähigt sie zu selbständiger Analyse und Interpretation von Musik auf der Basis der Musiktheorie. Absolvent/-innensind den instrumentalen bzw. vokalen Erfordernissen der Praxis gewachsen, umfassende Kenntnisse der Stilkunde sowie der Aufführungspraxis Alter und Neuer Musik geben ihnen die erforderliche Sicherheitzu einer eigenständigen Positionierung auf der Grundlage gewachsener Musiziertraditionen unter Berücksichtigung aktueller Forschungsergebnisse. Sie verfügen über Führungs- undManagementqualitäten, die einen universalen Einsatz in allen fachspezifischen Berufsgattungenermöglichen.
Alles, was du wissen musst, um in Österreich ein Master-Studium zu beginnen.
A. Absolvent/-innen des Bachelorstudiums „Dirigieren“ an der KUG
Studierende, die an der KUG das Bachelorstudium „Dirigieren“ abgeschlossen haben, sind für dasjeweilige Masterstudium zuzulassen, sofern sie den fachverwandten Schwerpunkt im Bachelorstudiumabgeschlossen haben. Ist dies nicht der Fall, ist eine Zulassung nur nach positiver Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen möglich (§ 64 Abs. 5 UG / siehe Punkt C.).
Abgeschlossenes Bachelorstudium Dirigieren:
B. Externe Zulassungswerber/-innen
Für Zulassungswerber/-innen, die kein Bachelorstudium der Studienrichtung „Dirigieren“ an der KUG abgeschlossen haben, gilt:
Die Zulassung zum Masterstudium setzt den Abschluss eines Bachelorstudiums für „Dirigieren“ oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Weitere Voraussetzung für die Zulassung zu den Masterstudien ist die positive Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen (§ 64 Abs. 5 UG /siehe Punkt C.).
C. Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen (§ 64 Abs. 5 UG)
Die Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen erfolgt im Rahmen eines Kolloquiums vor einem Prüfungssenat. Im Rahmen des Kolloquiums wird überprüft:
Das jeweilige Pflichtprogramm wird der Antragstellerin/dem Antragsteller nach der Anmeldung zum Masterstudium mitgeteilt.
Die Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen orientiert sich inhaltlich an der Bachelorprüfung und stellt eine Überprüfung der Anforderungen derselben dar. Die externen Bewerber/-innen haben im Rahmen dieser Überprüfung das künstlerische Potenzial zur Bewältigung des angestrebten Masterstudiums nachzuweisen.
Im Rahmen des Kolloquiums wird gegebenenfalls festgelegt, in welchem Umfang die Studienbewerberin/der Studienbewerber Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium „Dirigieren“ zu absolvieren hat.