Musik verschiedenster Epochen und Kulturen bestimmt die gegenwärtige Musikszene. Diesesbreitgefächerte Repertoire und der sich ständig erhöhende Leistungsanspruch kennzeichnen dasAnforderungsprofil für die zukünftige Dirigentin/den zukünftigen Dirigenten. Die ökonomischenBedingungen des heutigen Musikbetriebes verlangen handwerkliche Fertigkeit, Effizienz derProbenarbeit, Kommunikationsbereitschaft sowie die Fähigkeit zur Teamarbeit. Das gesellschaftliche wiekünstlerische Umfeld erfordert verstärkte Reflexion des eigenen Standpunktes, welcher Integrität wiemediale Wirkung in Übereinstimmung zu bringen hat.
Die Absolvent/-innen verfügen über umfassende Fähigkeiten in allen Bereichen der Chorleitung (Acappella-Literatur, Symphonik, Oratorium, Oper, vokale Kammermusik, Experimentelles) aufverschiedenen qualitativen Niveaus (Laienchöre, semiprofessionelle Chöre, Berufschöre), Probenarbeitund Leitung von Aufführungen, haben organisatorische Kompetenzen und können sich kritisch mitphilologischen Problemstellungen (Lesarten, Quellenevaluation etc.) auseinandersetzen.
Alles, was du wissen musst, um in Österreich ein Master-Studium zu beginnen.
A. Absolvent/-innen des Bachelorstudiums „Dirigieren“ an der KUG
Studierende, die an der KUG das Bachelorstudium „Dirigieren“ abgeschlossen haben, sind für dasjeweilige Masterstudium zuzulassen, sofern sie den fachverwandten Schwerpunkt im Bachelorstudiumabgeschlossen haben. Ist dies nicht der Fall, ist eine Zulassung nur nach positiver Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen möglich (§ 64 Abs. 5 UG / siehe Punkt C.).
Abgeschlossenes Bachelorstudium Dirigieren:
B. Externe Zulassungswerber/-innen
Für Zulassungswerber/-innen, die kein Bachelorstudium der Studienrichtung „Dirigieren“ an der KUG abgeschlossen haben, gilt:
Die Zulassung zum Masterstudium setzt den Abschluss eines Bachelorstudiums für „Dirigieren“ oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Weitere Voraussetzung für die Zulassung zu den Masterstudien ist die positive Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen (§ 64 Abs. 5 UG /siehe Punkt C.).
C. Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen (§ 64 Abs. 5 UG)
Die Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen erfolgt im Rahmen eines Kolloquiums vor einem Prüfungssenat. Im Rahmen des Kolloquiums wird überprüft:
Das jeweilige Pflichtprogramm wird der Antragstellerin/dem Antragsteller nach der Anmeldung zum Masterstudium mitgeteilt.
Die Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen orientiert sich inhaltlich an der Bachelorprüfung und stellt eine Überprüfung der Anforderungen derselben dar. Die externen Bewerber/-innen haben im Rahmen dieser Überprüfung das künstlerische Potenzial zur Bewältigung des angestrebten Masterstudiums nachzuweisen.
Im Rahmen des Kolloquiums wird gegebenenfalls festgelegt, in welchem Umfang die Studienbewerberin/der Studienbewerber Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium „Dirigieren“ zu absolvieren hat.