Ziel des Doktoratsstudiums Katholische Theologie ist die Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die Förderung der Weiterentwicklung und Vertiefung der katholisch-theologischen Wissenschaft insgesamt.
Die Studierenden haben über die in den vorgängigen Studien vermittelte wissenschaftliche Berufsvorbildung hinaus den Nachweis zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit in einem theologischen Fachbereich zu erbringen. Zudem sollen sie sich ein fundiertes Verständnis der gewählten theologischen Disziplin ihrer Dissertation, die Kenntnis und Anwendung der Forschungsmethoden dieser Disziplin sowie die Fähigkeit zur kompetenten Behandlung aktueller Fragestellungen aneignen. Durch die Vorlage einer wissenschaftlichen Arbeit haben sie einen beachtlichen Beitrag zum Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnisse in der behandelten Frage zu leisten.
Im Doktoratsstudium Katholische Theologie wird die Zusammenschau befördert, in der die Einheit der vielgestaltigen Theologie interdisziplinär und wissenschaftstheoretisch zum Tragen kommt: Das Doktoratsstudium soll zum einen durch den Diskurs der unterschiedlichen theologischen Disziplinen zu einer kritischen Standortbestimmung des Dissertationsfaches innerhalb des Gesamten der Theologie führen und zum anderen auch die Frage nach dem Stellenwert der Theologie innerhalb wissenschaftlicher, wissenstheoretischer und intellektueller Diskurse auf hohem Niveau thematisieren.
Das Curriculum des Doktoratsstudiums ist modular strukturiert und lässt in seiner konkreten Ausgestaltung individuelle Gestaltungsspielräume zu.
Das Studium besteht aus
Im angenommen Normalfall der Zulassung aufgrund eines Diplomstudiums der Katholischen Theologie im Ausmaß von 300 CP oder gleichwertiger Studien umfasst das Studienausmaß des Doktoratsstudiums 180 CP. Dies entspricht einer Regelstudiendauer von 6 Semestern. Dem Curriculum sind dabei 50 CP zugeordnet, der Dissertation 115 CP und den Rigorosen 15 CP.
Bei Studierenden, die aufgrund eines Zugangstitels gemäß § 2 Abs. 2 zugelassen sind, werden die curricularen Anteile des absolvierten Aufbaustudiums für das Curriculum des Doktoratsstudiums (vgl. § 4) angerechnet. Wenn zudem das gewählte Fach der Dissertation innerhalb des Spezialisierungsbereichs des absolvierten Aufbaustudiums liegt, wird diese Anrechnung auch große Teile des Doktoratscurriculums umfassen. In solchen Fällen verringert sich die Normalstudiendauer proportional zu den anzurechnenden Studienleistungen. Die Anrechnung geschieht im Zuge der Zulassung durch Dekret des Studiendekans/der Studiendekanin nach Absprache mit der Betreuungsperson und definiert so das noch zu absolvierende Curriculum.
Hinsichtlich des Studienverlaufs gilt: Das Curriculum ist schwerpunktmäßig im ersten Studienjahr zu absolvieren, dann folgt die Abfassung der Dissertation, nach deren Approbation die Rigorosen vorbereitet werden. Soweit es sinnvoll ist und nach Maßgabe der Gestaltung durch die Bereichsverantwortlichen kann aber die Absolvierung einzelner Teile des Curriculums mit der Abfassung der Dissertation interferieren. Der eigentliche Beginn der Abfassung der Dissertation, welcher mit Eintrag des Arbeitstitels im Evidenzblatt aktenkundig zu machen ist, kann aber nicht vor Beginn des dritten Studiensemesters geschehen. – Die Bestimmungen dieses Absatzes treten außer Kraft, wenn nach Abs. 3 entsprechend umfangreiche Anrechnungen auf das Curriculum dekretiert wurden.
Das Doktoratsstudium Katholische Theologie befähigt zur Lehr- und Forschungstätigkeit an Universitäten und Hochschulen und vermittelt die Grundqualifikationen für wichtige berufliche Positionen in Kirche und Gesellschaft. Zur Erlangung einer Lehrbefugnis für ein gesamtes Fach an Katholisch-Theologischen Fakultäten sind jedoch über das Doktorat hinausgehende wissenschaftliche Qualifikationsnachweise erforderlich.
Die Zulassungsvoraussetzung zum Doktoratsstudium Katholische Theologie besteht im erfolgreichen Abschluss des Diplomstudiums der Katholischen Theologie der Katholischen Privat-Universität Linz (KU Linz) (gemäß Studienplan 2008 oder in früheren Fassungen) bzw. im Abschluss eines an einer anerkannten katholischtheologischen Fakultät absolvierten philosophisch-theologischen Grundstudiums, das diesem in Inhalt und im Umfang (300 CP nach ECTS) gleichwertig ist. Bei nicht vollständiger Gleichwertigkeit sind die erforderlichen Prüfungen vom Studiendekan/von der Studiendekanin im Zulassungsdekret als Ergänzungsprüfungen vorzuschreiben. Studienplan Doktoratsstudium Katholische Theologie Seite 4 Diese sind bei sonstigem Verfall der Zulassung bis zum Ende des dritten Studiensemesters zu absolvieren.
Ein abgeschlossenes theologisches Aufbaustudium, welches einem Grundstudium von 300 CP folgte – wie es das an der KU Linz angebotene Lizentiatsstudium Katholische Theologie und vergleichbare Studien gemäß Sap.Chr. Art. 72 lit. b darstellen – gilt ebenso als Zulassungsvoraussetzung. Für den Umfang und die Gestalt des Curriculums von Studierenden mit einem solchen Zugangstitel gelten die besonderen Regelungen von § 3 Abs. 3.
Der Akt der Zulassung erfordert vorgängig die schriftliche Zusage zur Übernahme der Betreuung des Doktoratsstudiums seitens einer dazu berechtigten Lehrperson der KU Linz. Das Erbringen der Voraussetzungstitel gemäß Abs. 1 und 2 als solches konstituiert kein subjektives und einklagbares Recht auf Betreuung und Zulassung. Die Betreuungsberechtigten sind gehalten, eine Zusage gemäß ihrer Einschätzung der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit der Studienwerber/innen und im Hinblick auf die ressourcenabhängige Anzahl der betreubaren Doktoratsstudien nach bestem Wissen und Gewissen zu geben. – Betreuungsberechtigt sind nach Maßgabe der Fachzuständigkeit alle aktiven und emeritierten Professor/inn/en der KU Linz, die Honorarprofessor/inn/en und alle von Seiten der KU Linz mit venia docendi ausgestatteten Universitätsdozent/inn/en.
Für die Zulassung ist darüber hinaus erforderlich, dass im Abschlusszeugnis, das den Zugangstitel gemäß Abs. 1 oder 2 darstellt, ein Notendurchschnitt von mindestens 2,5 entsprechend der in § 14 der Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Theologie (StPO FTh) zugrunde gelegten Benotungsskala erreicht wurde. Bei auswärtigen Zeugnissen, die eine andere Benotungsskala unterlegen, ist in Analogie dazu festzustellen, ob der ermittelte Notendurchschnitt dem Prädikat „magna cum laude“ entspricht. – In besonders begründeten Fällen kann die Studienkommission auf Antrag vom Erfülltsein dieser Bestimmung absehen und die Zulassung zum Doktoratsstudium gewähren, wenn aufgrund sachlich nachvollziehbarer Evidenzen trotz eines schlechteren Notendurchschnitts ein positiver Studienausgang erwartbar ist. Diese Evidenz wird dadurch erbracht, dass eine betreuungsberechtige und betreuungswillige Lehrperson der KU Linz dem/der Studienwerber/in eine im Hinblick auf das angestrebte Studium angemessen aussagekräftige Aufgabenstellung gibt, die unter seiner Betreuung längstens in Semesterfrist auszuarbeiten ist. Daraufhin gibt er/sie gegenüber der Studienkommission, der auch das schriftliche Arbeitsergebnis vorzulegen ist, ein begründetes Votum ab. In freier Evidenzwürdigung entscheidet dann die Studienkommission über den Zulassungsantrag.
Die Zulassung zum Doktoratsstudium Katholische Theologie setzt jeweils ausreichende Kenntnisse der lateinischen und griechischen Sprache voraus. Sind diese innerhalb des jeweiligen Zugangstitels nicht nachgewiesen, so sind bei der Studienzulassung Ergänzungsprüfungen im Ausmaß des Latinums bzw. Graecums (jeweils analog 12 CP) vorzuschreiben. Diese sind bei sonstigem Verfall der Zulassung bis zum Ende des dritten Studiensemesters zu absolvieren. – Die Zulassung zum Doktoratsstudium Katholische Theologie setzt darüber hinaus die ausreichende Kenntnis der hebräischen Sprache voraus, wenn als Fach der Dissertation ein bibelwissenschaft- Studienplan Doktoratsstudium Katholische Theologie Seite 5 liches Fach gewählt wird. Ist diese innerhalb des jeweiligen Zugangstitels nicht nachgewiesen, so ist bei der Studienzulassung eine Ergänzungsprüfung im Ausmaß des Hebraicums (analog 6 CP) vorzuschreiben. Diese ist bei sonstigem Verfall der Zulassung bis zum Ende des dritten Studiensemesters zu absolvieren. (6) Im Zug der Zulassung wird das Fach der Dissertation festgelegt. Wählbar ist gemäß der in § 4 StPO FTh festgelegten Fachbereichsstruktur eines der folgenden Fächer, für das der/die Betreuer/in auch fachzuständig sein muss:
Spätestens bei der Fortsetzungsmeldung zum zweiten Studiensemester wählt der/die Studierende das Pflichtwahlfach des Doktoratsstudiums. Als Pflichtwahlfach ist jedes andere der Fächer nach Abs. 6 zulässig, soweit es einem anderen Fachbereich als das Dissertationsfach angehört. Letztere Bestimmung dient der Förderung der Breite an theologischen Kompetenzen der Studierenden. Anträge auf Zulassung eines Pflichtwahlfachs aus demselben Fachbereich wie das Dissertationsfach kann die Studienkommission aber dann positiv bescheiden, wenn in der Begründung ausreichend einsichtig wird, dass und wie dem zuvor genannten Regelungsziel auf andere Weise Genüge geschieht.