Das Magisterstudium Katholische Religionspädagogik dient einer breiten philosophischen und theologischen Bildung und stellt die wissenschaftliche Berufsvorbildung für die Tätigkeit als Religionslehrer / Religionslehrerin sowie für Tätigkeiten in der kirchlichen Glaubenskommunikation in den Feldern Jugendarbeit, Erwachsenenbildung und pastoraler Gemeindearbeit dar. Darüber hinaus gehört auch die Befähigung zu Tätigkeiten in verschiedenen nichtkirchlichen Berufsfeldern, die eine breite philosophisch-theologische und human- und religionswissenschaftliche Bildung erfordern, zu den Zielen des Studiums.
Diese Ziele werden erreicht durch eine vertiefte Wahrnehmung und Reflexion christlicher Identität hinsichtlich ihrer biblischen Grundlagen, ihrer inhaltlichen Entfaltung und hinsichtlich der Grundvollzüge kirchlichen Lebens und Tuns, jeweils im Horizont der geistigen, sozialen, kulturellen und religiösen Rahmenbedingungen in Geschichte und Gegenwart.
Im pluralistischen Umfeld heutiger Gesellschaft sollen die Absolventen / Absolventinnen dieses Studiums fähig sein, kompetente Auskunft über die christliche Identität zu geben und sie dialogfähig zu vertreten.
Das Magisterstudium Katholische Religionspädagogik hat eine Regelstudiendauer von 4 Semestern und einen Gesamtumfang von 120 CP.
Der positive Abschluss des Studiums wird nach erfolgreicher Absolvierung aller vorgesehenen Lehrveranstaltungen, der positiven Beurteilung (Approbation) der eingereichten Magisterarbeit und der erfolgreichen Absolvierung der kommissionellen Abschlussprüfung durch die Ausstellung des Magisterzeugnisses dokumentiert.
Zulassungsvoraussetzung für das Magisterstudium Katholische Religionspädagogik ist ein abgeschlossenes Bakkalauratstudium Katholische Religionspädagogik – und zwar in seiner Normalform mit Sprachmodul – bzw. ein diesem in Umfang und Inhalt gleichwertiges Studium.
Studierende des Bakkalaureatsstudiums Katholische Religionspädagogik, die dessen Mindeststudiendauer schon überschritten haben, und nach Abschluss desselben ein Magisterstudium anstreben, können in besonders begründeten Fällen nach schriftlichem Antrag vom Studiendekan / von der Studiendekanin für einzelne Lehrveranstaltungen des Magisterstudiums zugelassen werden. Solcherart erworbene Leistungsnachweise werden bei nachmaliger Zulassung zum Magisterstudium in die Prüfungsevdidenz übernommen.