Im Rahmen deines Studiums beschäftigst du dich mit Fragen, wie „Kann ich nach einem Unfall Schadenersatz bekommen?“ oder „Welche Pflichten habe ich durch meinen Arbeitsvertrag?“ und mit vielen weiteren Rechtsfragen. Das Studium vermittelt dir ein Systemverständnis für diese und du erhältst eine wissenschaftliche Methodenkompetenz, um sie juristisch richtig interpretieren zu können. Während dem Studium hast du viel Freiraum und kannst es nach deinen Wünschen gestalten.
Folgende Inhalte werden im Studium vermittelt:
Für detaillierte Informationen zu den Inhalten besuche unsere Webseite.
1. STUDIENABSCHNITT
Im Rahmen des 1. Studienabschnitts müssen Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 44 ECTS aus folgenden Themenbereichen
absolviert werden:
2. STUDIENABSCHNITT
Im Rahmen des 2. Studienabschnitts müssen Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 196 ECTS aus folgenden Themenbereichen absolviert werden:
Als Absolvent*in kannst du u.a. folgende juristische Berufe ergreifen:
Besuche unsere Webseite für weitere Informationen zu den Berufsfeldern.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um mit dem Studium beginnen zu können:
*Wenn du Latein nicht im Ausmaß von mind. 10 Wochenstunden an der Schule absolviert hast, kannst du eine Zusatzprüfung ablegen.
Weitere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen findest du auf unserer Webseite.
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