Soziale Arbeit befähigt, unterstützt und ermutigt Menschen so, dass sie die Herausforderungen ihres Lebens bewältigen, sich ihre Würde erhalten und ihr Wohlergehen verbessern können. Sozialarbeiter*innen richten sich dabei an Einzelne, Gruppen und Gemeinwesen. Basierend auf empirischen Erkenntnissen zu den Folgen sozialer Ungleichheit und Benachteiligung erarbeiten wir Hilfepläne für Individuen aber auch Programme für Entscheider*innen und Verantwortliche. Für künftige Studierende bietet die Bertha von Suttner Privatuniversität individuelle Eintrittstermine sowie ein vereinfachtes Aufnahmeverfahren.
Studierende befassen sich mit den Praxis- und Forschungsfeldern der Sozialen Arbeit, also mit den Bedürfnissen und dem sozialen Leben Einzelner, Gruppen, familiärer Verbünde, sowie mit Gemeinden, Regionen und Organisationen. Methoden, Verfahren und Techniken der Gesprächsführung und der (Selbst-)Reflexion, der Ziel- und Interventionsplanung und der Organisationsgestaltung stehen im Fokus. Beratung, Organisation von Hilfen und Krisenintervention sowie das Verfassen von facheinschlägigen Gutachten und Forschungsexpertisen bilden weitere Schwerpunkte dieses Universitätsstudiums.
Bewerber*innen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, werden vor Abschluss des Ausbildungsvertrages zu einem persönlichen Beratungsgespräch mit der Studienprogrammleitung oder mit einer von der Studienprogrammleitung nominierten Vertretung eingeladen.
Das persönliche Gespräch dient vor allem zur Abklärung der gegenseitigen Erwartungen und der Machbarkeit des Studiums, verbunden mit der persönlichen (beruflichen) Situation der Bewerber*innen.
Nach Abschluss des Ausbildungsvertrags können die Studierenden mit dem nächsten angebotenen Modul einsteigen, sofern es nicht die Absolvierung anderer Module voraussetzt. Spätestens jedoch zu Beginn des folgenden Semesters können sie ihr Studium starten.
Alles, was du wissen musst, um in Österreich ein Bachelor-Studium zu beginnen.
Die Zulassung zum Bachelor Studium Soziale Arbeit setzt voraus:
Die allgemeine Universitätsreife ist durch eine der folgenden Urkunden nachzuweisen:
Ist die Gleichwertigkeit ausländischer Zeugnisse im Hinblick auf die Inhalte und die Anforderungen einer österreichischen Reifeprüfung nicht gegeben, so sind vom Rektorat die Ergänzungsprüfungen vorzuschreiben, die für die Herstellung der Gleichwertigkeit mit einer inländischen Reifeprüfung erforderlich und vor der Zulassung abzulegen sind.
Die Bertha von Suttner Privatuniversität ist berechtigt, eine der Studienberechtigungsprüfung gemäß § 64a UG vergleichbare Zulassungsprüfung für Studienwerber*innen ohne allgemeine Universitätsreife durchzuführen. Die Absolvierung einer solchen Zulassungsprüfung berechtigt ausschließlich zum Studium an der Bertha von Suttner Privatuniversität. Die Prüfungsmodalitäten (Voraussetzungen, Prüfungsfächer, Prüfungsanforderungen und -methoden etc.) für diese Zulassungsprüfung sind einer näheren Regelung durch den Senat vorbehalten. Studienwerber*innen, die auf diese Weise den Zugang zu einem Studium an der Bertha von Suttner Privatuniversität anstreben, sind nachweislich darüber zu informieren, dass diese Zulassungsprüfung keine allgemeine Universitätsreife im Sinne des § 64 UG verleiht und sie daher im Falle eines Abbruchs des Studiums an der Bertha von Suttner Privatuniversität nicht berechtigt wären, ein Studium an einer öffentlichen Universität zu beginnen oder fortzusetzen.
Sprachnachweis
Die Zulassung zum Studium erfordert den Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache, die mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht.