Ob Digitalisierung, Energiewende, Medizin oder Bioökonomie – wissenschaftlich-technische Innovationen sind eng mit gesellschaftlichen Entwicklungen verbunden. Im Masterstudiengang lernen Sie, die wechselseitigen Beziehungen zwischen Wissenschaft, Technik und anderen gesellschaftlichen Handlungsfeldern wie Wirtschaft, Politik oder Medien aus neuen Blickwinkeln zu betrachten. Sie erwerben die Fähigkeit, die sozialen Voraussetzungen und Auswirkungen wissenschaftlich-technischer Innovationen zu identifizieren und differenziert zu bewerten. Sie können „Hypes“ um neue Technologien oder wissenschaftliche Durchbrüche erkennen und öffentliche Kontroversen über Risiken, die ethische Brisanz oder soziale Erwünschtheit von Innovationen vermittelnd begleiten.
Das viersemestrige Masterstudium ist interdisziplinär ausgerichtet und stützt sich vor allem auf sozial- und kulturwissenschaftliche Theorien und Methoden, um fundiertes Wissen über die grundlegende Bedeutung von Wissenschaft und Technik für moderne Gesellschaften zu vermitteln.
Das Studium bereitet Sie auf anspruchsvolle Tätigkeiten vor, z.B. in Forschungs- und Technologieförderung, Politik- und Unternehmensberatung, EU und internationalen Organisationen, Medien-, Öffentlichkeits- und Kulturarbeit, Technikfolgenabschätzung sowie universitärer und außeruniversitärer Forschung.
Im Studium können Sie Schwerpunkte in folgenden Themengebieten setzen:
Nach Abschluss des Studiums „Wissenschaft, Technik & Gesellschaft“ sind AbsolventInnen in der Lage
Um der Gestaltbarkeit wissenschaftlich-technischer Entwicklungen in verschiedenen gesellschaftlichen Arenen Rechnung zu tragen, strebt das Masterstudium danach, die Studierenden auf Tätigkeiten in diversen institutionellen Kontexten vorzubereiten. Berufliche Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen unter anderem
Alles, was du wissen musst, um in Österreich ein Master-Studium zu beginnen.
Erfolgreicher Abschluss von Bachelorstudien aller Fachrichtungen an einer Universität oder einer Fachhochschule bzw. eines gleichwertigen Studiums einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung.
Studierende, die ein Bachelorstudium im Bereich der ingenieurwissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen, medizinischen oder künstlerischen Studien abgeschlossen haben, haben einen Nachweis über folgende Kenntnisse im Ausmaß von insgesamt 12 ECTS-AP zu erbringen: