Rund jeder zehnte Pflichtschullehrer im neuen Dienstrecht

12. Januar 2018 - 11:10

Rund jeder zehnte Pflichtschullehrer ist nach dem neuen Lehrerdienstrecht angestellt. Das zeigt eine Erhebung der APA bei den Landesschulräten. Vor allem in den Bundesländern Wien (15 Prozent) und Oberösterreich (13 Prozent) sind die erst 2015 erstmals zur Wahl gestandenen neuen Dienstverhältnisse weit verbreitet.

Vor allem in Wien und Oberösterreich
Vor allem in Wien und Oberösterreich

Insgesamt befinden sich rund 7.300 Pflichtschullehrer im neuen Dienstrecht. Dieses kann seit 2015 nur von neu eintretenden Pädagogen optional gewählt werden. Bereits nach "altem" Dienstrecht tätige Lehrer dürfen nicht ins neue wechseln.

Überdurchschnittlich häufig im neuen Dienstrecht befinden sich neben den Pflichtschullehrern in Wien und Oberösterreich auch ihre Kollegen in Vorarlberg (zwölf Prozent). Genau im Schnitt liegt die Steiermark, etwas darunter das Burgenland und Niederösterreich (acht Prozent). Am niedrigsten ist die Quote in Salzburg (sieben Prozent), Kärnten (sechs) und Tirol (fünf). Die Bundesländer-Unterschiede können sich dabei durch die unterschiedlichen Anstellungserfordernisse ergeben: Wo aufgrund vieler Pensionierungen oder aufgrund eines Schülerzuwachses viele Lehrer neu angestellt werden, können auch mehr das neue Modell wählen.

24 Stunden Unterricht bei höheren Anfangsgehältern

Das neue Dienstrecht brachte gegenüber dem parallel für die restlichen Pädagogen weiter geltenden "alten" Dienstrecht eine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung auf grundsätzlich 24 Stunden sowie höhere Anfangsgehälter und eine später flacher verlaufende Gehaltskurve. Außerdem vorgesehen sind neue Regeln für Zulagen, verpflichtende Fortbildung für alle Lehrer außerhalb der Unterrichtszeit, eine Neugestaltung des Berufseinstiegs sowie ein Ende der Pragmatisierung.

AHS- und BMHS-Lehrer wählen das neue Dienstrecht deutlich seltener. Für sie ist es auch weniger attraktiv: Die Unterrichtsverpflichtung erhöht sich im Regelfall stärker, das Anfangsgehalt dagegen weniger. Ab dem Schuljahr 2019/20 ist das neue Dienstrecht für alle neu eintretenden Pädagogen verpflichtend.

(APA/red, Foto: APA/APA (Schneider))

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