Uni-Budget: Universitäten ohne gemeinsame Position

15. September 2017 - 11:40

Die Universitätenkonferenz (uniko) hat keine gemeinsame Stellungnahme zum von Wissenschaftsminister Harald Mahrer (ÖVP) in Begutachtung geschickten Entwurf zur Studienplatzfinanzierung abgegeben. uniko-Präsident Oliver Vitouch begründete das gegenüber der APA mit der "sehr heterogenen Ausgangslage" der einzelnen Hochschulen in Sachen Finanzierung, Betreuung und Möglichkeit zur Zugangsregelung.

Vitouch verweist auf "sehr heterogene Ausgangslage" der Hochschulen
Vitouch verweist auf "sehr heterogene Ausgangslage" der Hochschulen

"Auf dieser Basis sind die Universitäten zu unterschiedlichen standortspezifischen Wertungen gekommen", so Vitouch. Daher verweise die uniko auf die Einzelstellungnahmen der Unis. Die geplante Novelle, deren Begutachtungsfrist schon geendet hat, betrifft zwei zusammenwirkende Kernpunkte - einerseits eine Umstellung der Finanzierung und andererseits neue Möglichkeiten zur Regelung des Zugangs.

Bei der Finanzierung gehe es letztlich um eine Verteilungsfrage, so Vitouch. Von vielen Unis kritisiert werde etwa die Unbestimmtheit vieler Gesetzesstellen, die dem Wissenschaftsminister etwa über Verordnungen einen großen Gestaltungsspielraum überlasse. Dabei gehe es beispielsweise darum, wie das Gesamtbudget auf die drei Säulen Lehre, Forschung und Infrastruktur verteilt werde.

Für diesen Gestaltungsspielraum gebe es einen guten Grund, der allerdings gewisse Gefahren in sich berge. "So sehr man sich wünschen würde, dass so ein algorithmisches Finanzierungsmodell unabhängig von der Höhe des Gesamtbetrags ist - es ist es einfach nicht", meinte Vitouch. "Für eine faire Verteilung ist es nicht unerheblich, ob elf oder 14 Milliarden vergeben werden." Daher sei es wahrscheinlich nötig, die Regelungen alle drei Jahre nachzujustieren: Für ein Gesetz brauche es dafür parlamentarische Mehrheiten, die zum nötigen Zeitpunkt aber vielleicht nicht vorhanden seien. Regle man es über eine Verordnung, "hegen manche Universitäten die Sorge, dass ein Minister von seinem Gestaltungsspielraum extensiv Gebrauch macht". Bei den Zugangsregelungen wiederum gebe es eine unterschiedliche Betroffenheit: Kunst- und Medizinunis hätten sie bereits, während Hochschulen wie die Unis Wien, Graz und Innsbruck sie in stark nachgefragten Fächern dringend benötigen würden.

Kritik der ÖH

Kein gutes Haar lässt die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) am Entwurf. Dieser sei "eher unausgefeilt" und aufgrund von Eingriffen in die universitäre Autonomie, die Freiheit der Wissenschaft bzw. wegen der "weiteren Aushöhlung demokratischer Strukturen" verfassungsrechtlich bedenklich, heißt es in ihrer Stellungnahme. Die Studentenvertreter stört auch, dass anstelle eines Wettbewerbs für Entwicklungsplanung mit kreativen und innovativen Ideen ein "Automatismus reiner Quantitäten" treten soll. Darüber hinaus seien die finanziellen Indikatoren in der Novelle "schwammig und teilweise mehrdeutig formuliert".

Die ÖH spricht sich außerdem einmal mehr für den freien Hochschulzugang - und damit gegen Zugangsbeschränkungen - aus. Sie befürchtet durch die Einführung von neuen Beschränkungen in stark nachgefragten Fächern einen "Verdrängungseffekt" zu anderen Studienfeldern bzw. in andere Hochschulbereiche.

Umgekehrt die Fachhochschulkonferenz (FHK): Sie hätten gerne die gleichen Regeln wie die Unis. Zusätzlich zu einer Summe pro besetztem Studienplatz wollen sie auch eine nachhaltige Forschungsfinanzierung sowie Mittel für Infrastruktur und strategische Entwicklung.

16 ECTS-Punkten pro Studienjahr

Durch den Gesetzesentwurf würde die Art der Verteilung der Bundesmittel geändert und gleichzeitig neue Möglichkeiten zur Beschränkung des Zugangs eingeführt. Zentrale Maßzahl für die künftige Verteilung des Budgets wäre die Anzahl der prüfungsaktiven Studien je Uni. Als Studienplatz wird dabei ein Bachelor-, Master- oder Diplomstudium definiert, das mit einer Studienleistung von mindestens 16 ECTS-Punkten pro Studienjahr ("prüfungsaktives Studium") betrieben wird. Zum Vergleich: Die Studienpläne sind so konzipiert, dass mit 60 absolvierten ECTS pro Studienjahr das jeweilige Studium in Mindeststudienzeit abgeschlossen werden kann.

Die jeweiligen Studien werden dann je nach Ausstattungserfordernissen zu sieben Fächergruppen zusammengefasst. Für diese werden dann zwischen Staat und Uni die Zahl der jeweils mindestens anzubietenden Plätze festgelegt und mit einem bestimmten Finanzierungssatz dotiert.

Die Universitäten erhalten dazu verschiedene Möglichkeiten der Zugangsregulierung: In allen Fächern möglich sein sollen künftig Eignungsprüfungen vor der Zulassung. Einschränkung: Diese dürfen den Zugang nicht beschränken. Unis können also für die Zulassung zusätzlich zum Maturazeugnis etwa auch die Absolvierung eines Online-Self-Assessments, die Vorlage eines Motivationsschreibens sowie die Teilnahme an einem Eignungstest verlangen, deren Ergebnisse aber nicht über die Zulassung entscheiden dürfen. Außerdem sollen den Unis sowohl bundesweite als auch unibezogene Zugangsbeschränkungen ermöglicht werden. Voraussetzung dafür ist jeweils die Überschreitung des Betreuungsrichtwerts des jeweiligen Studiums um einen bestimmten Prozentsatz.

(APA/red, Foto: APA/APA (Neubauer))

tutor18

Studium.at Logo

© 2010-2021  Hörsaal Advertainment GmbH

Kontakt - Werbung & Mediadaten - Datenschutz - Impressum

Studium.at versichert, sämtliche Inhalte nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und aufbereitet zu haben.
Für etwaige Fehlinformationen übernimmt Studium.at jedenfalls keine Haftung.