Qualifikationsrahmen: Der Ingenieur gilt jetzt mehr

7. September 2017 - 11:25

Der (HTL-)Ingenieur steht nun auf einer Qualifikationsstufe wie der (akademische) Bachelor - zumindest im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR). Das teilte das Wissenschaftsministerium mit. Mit dem NQR sollen europaweit Qualifikationen vergleichbar gemacht werden. Hochschulische Berechtigungen sind damit aber nicht verbunden - der Ingenieur kann also kein Masterstudium beginnen.

Mit der Einordnung in einen achtstufigen Qualifikationsrahmen sollen Abschlüsse international vergleichbar werden. Ziel ist die Förderung der Mobilität von Arbeitskräften bzw. eines gemeinsamen europäischen Bildungsraums. Gesetzlich vorgegeben war dabei die Zuordnung von Doktorats- und PHD-Studien (Stufe acht), Master- und Diplomstudien (sieben) und Bachelorstudien (sechs).

Im Sommer wurden außerdem alle Fachrichtungen der berufsbildenden höheren Schule (BHS, z.B. HTL, HAK, Bildungsanstalt für Elementarpädagogik) dem NQR-Niveau fünf zugeordnet sowie alle mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schulen (z.B. Handelsschulen oder diverse Fachschulen) sowie die 213 gewerblichen, industriellen sowie land- und forstwirtschaftlichen Lehrberufe dem Niveau vier.

Der Ingenieur kommt nun wie der Bachelor auf das Niveau sechs. Für die Erlangung dieser Qualifikation müssen gewisse formale Voraussetzungen erfüllt sein, etwa ein HTL-Abschluss und eine dreijährige fachbezogene Praxis.

Besserer Zugang zu europäischen Ausschreibungen

Die Wirtschaftskammer (WKÖ) erwartet sich von der neuen Zuordnung etwa einen besseren Zugang österreichischer Unternehmen zu europäischen Ausschreibungen. Dort sei oft eine gewisse Quote an Bildungsabschlüssen unter den teilnehmenden Firmen erforderlich, wobei der österreichische HTL-Ingenieurs-Abschluss aber bisher nicht anerkannt wurde, so der Leiter der Abteilung Bildungspolitik in der WKÖ, Michael Landertshammer, in einer Aussendung.

Innerösterreichisch ist die neue Konstruktion allerdings zumindest verwirrend: So befinden sich der Ingenieur und der Bachelor zwar auf einem Qualifikationsniveau - als reiner Ingenieur darf man aber nicht nur kein Masterstudium beginnen, sondern unter Umständen (in zugangsbeschränkten Fächern) nicht einmal ein Bachelorstudium.

(APA/red, Foto: APA/APA (AFP))

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