Weiter Quotenregelung für Humanmedizin-Studium - Aus bei Zahnmedizin

17. Mai 2017 - 15:10

Österreich darf die Quotenregelung für das Studium der Humanmedizin behalten, die EU-Kommission hat nach zehn Jahren ein Vertragsverletzungsverfahren wegen möglicher Diskriminierung von EU-Bürgern eingestellt. Demnach dürfen 75 Prozent der Medizin-Anfängerplätze für Studenten mit österreichischem Maturazeugnis reserviert werden. Für Zahnmedizin muss die Quote aber ab Herbst 2019 aufgehoben werden.

Situation muss weiterhin genau überwacht werden
Situation muss weiterhin genau überwacht werden

Ausgehend von Daten der österreichischen Behörden habe die Kommission befunden, "dass das für das Medizinstudium geltende Quotensystem berechtigt und angemessen ist, um das öffentliche Gesundheitssystem in Österreich zu schützen, und daher beibehalten werden darf", teilte die Brüsseler Behörde nun mit. Die Kommission fordert Österreich jedoch auf, die Situation weiterhin genau zu überwachen und ihr alle fünf Jahre darüber Bericht zu erstatten, ob die Beschränkungen beibehalten werden sollten.

Der neue Wissenschaftsminister Harald Mahrer (ÖVP) sieht durch die Kommissions-Entscheidung "die Qualität und Versorgung unseres Gesundheitsstandortes nachhaltig sichergestellt", die Medizin-Unis hätten damit "endlich Rechtssicherheit". Über diese freute sich auch die Universitätenkonferenz (uniko), die betroffenen Unis seien erleichtert, so Markus Müller, Rektor der Medizinischen Universität Wien. Und die Österreichische Ärztekammer sieht in der Sicherstellung von genügend Ausbildungsplätzen für österreichische Medizinstudenten einen wichtigen Schritt im Kampf gegen den Ärztemangel.

Quotenregelung wurde 2006 eingeführt

Durch die 2006 eingeführte Quotenregelung sind 75 Prozent der Plätze für Human-und Zahnmedizin für österreichische Maturanten reserviert, 20 Prozent gehen an EU-Bürger und fünf Prozent an Nicht-EU-Bürger. Diese Regelung wurde eingeführt, nachdem der Europäischen Gerichtshof die Zugangsregelung (in Österreich studieren durfte nur, wer in seinem Heimatstaat eine Studienberechtigung im jeweiligen Fach hatte, Anm.) aufgehoben hat und zahlreiche deutsche Numerus-Clausus-Flüchtlinge nach Österreich kamen. Außerdem wurde damals die Zahl der Anfängerplätze für Human- und Zahnmedizin auf 1.500 beschränkt (mittlerweile 1.620; ab 2022: 1.800).

Für Jörg Wojahn, Vertreter der Europäischen Kommission in Österreich, hat die Kommission anerkannt, dass die Quote "für die Aufrechterhaltung eines funktionierenden öffentlichen Gesundheitswesens in Österreich sachlich gerechtfertigt und nicht unverhältnismäßig ist". Österreich habe dies mit über mehrere Jahre erhobenen Zahlen und Fakten belegen können. Mahrer verwies etwa darauf, dass ohne Quotenregelung der Anteil der deutschen Studienanfänger im Jahr 2012 bei rund 50 Prozent gelegen wäre, von denen allerdings ca. 77 Prozent nach Abschluss des Studiums wieder in ihre Heimat zurückkehren.

Für das Zahnmedizin-Studium hält die Kommission die Quoten allerdings für "nicht gerechtfertigt, da kein Mangel an Zahnärzten prognostiziert ist". Die Beschränkungen müssen dort bis zum Studienjahr 2019/2020 aufgehoben werden.

Das betrifft allerdings nur eine geringe Zahl an Studienplätzen: Von den derzeit 1.620 Medizin-Anfängerplätzen sind nur 144 für angehende Zahnmediziner reserviert, der überwiegende Teil entfällt auf die Humanmedizin. An der Medizin-Uni Wien sind 80 der insgesamt 740 Studienplätze für Zahnmedizin vorgesehen, in Graz 24 von 360 und in Innsbruck 40 von 400. An der Medizin-Fakultät Linz (derzeit 120 Studienplätze) kann nur Humanmedizin studiert werden.

(APA/red, Foto: APA)

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