Uni-Budget: Mitterlehner legt Modell für Studienplatz-Finanzierung vor

25. April 2017 - 13:10

Eine "komplette Systemumstellung der Universitätsfinanzierung ab der Leistungsvereinbarungsperiode 2019 bis 2021" strebt Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) an. Ein von ihm ausgearbeitetes Modell sieht dazu eine Anhebung des Uni-Budgets um 1,35 Mrd. Euro auf elf Mrd. Euro in diesem Zeitraum sowie Kriterien für weitere Zugangsbeschränkungen vor.

Zahl der aktiv betriebener Studien ist wichtige Bezugsgröße
Zahl der aktiv betriebener Studien ist wichtige Bezugsgröße

Die zusätzlichen 1,35 Mrd. Euro setzen sich dabei aus rund 840 Mio. Euro für eine Art indexgebundene Weiterentwicklung der bisherigen Mittel sowie 510 Millionen für die mit der Systemumstellung verbundenen Extra-Personalressourcen zusammen, so Mitterlehner vor Journalisten. Das Uni-Budget soll künftig nicht mehr aus einem Globalbudget (rund 90 Prozent) verbunden mit indikatorbezogenen bzw. durch Ausschreibungen vergebenen Strukturmitteln bestehen, sondern aus drei Töpfen für Infrastruktur, Lehre und Forschung.

Für die Lehre werden die Studienrichtungen in Fächergruppen geteilt. Wichtigste Bezugsgröße für die Zuteilung der Mittel ist dabei die Zahl der aktiv betriebener Studien. Als prüfungsaktiv gilt ein Student, wenn er mindestens 16 ECTS-Punkte pro Jahr absolviert. Zum Vergleich: Die Studienpläne sind so konzipiert, dass mit 60 absolvierten ECTS pro Studienjahr das jeweilige Studium in Mindeststudienzeit abgeschlossen werden kann. Zusätzlich hängen die Mittel für die Lehre von der Zahl der Studienplätze in den einzelnen Fächern und vom habilitierten Personal ab, Extra-Geld gibt es außerdem für mehr Absolventen und flotte Studenten (mindestens 40 ECTS pro Jahr).

Verschiedene Möglichkeiten der Zugangsregulierung

Die Universitäten erhalten dazu verschiedene Möglichkeiten der Zugangsregulierung: In allen Fächern möglich sein sollen künftig "Eignungsverfahren, die nicht beschränken". Unis können also für die Zulassung zusätzlich zum Maturazeugnis auch die Absolvierung eines Online-Self-Assessments, die Vorlage eines Motivationsschreibens sowie die Teilnahme an einem Eignungstest verlangen. Diese dürfen zwar mit Feedback verbunden werden, die Ergebnisse aber nicht über die Zulassung entscheiden.

Außerdem sollen den Unis sowohl bundesweite als auch unibezogene Zugangsbeschränkungen ermöglicht werden. Voraussetzung ist jeweils eine Verschlechterung der Betreuungsverhältnisse. Für die Möglichkeit einer bundesweiten Platzbeschränkung müssen mindestens zwei Universitäten betroffen sein, an denen im fraglichen Studienfeld mindestens 1.000 prüfungsaktive Personen studieren. Für eine unibezogene Beschränkung müssen an dieser Hochschule mindestens 500 Prüfungsaktive betroffen sein - gleichzeitig soll aber auch eine präventive Beschränkung möglich sein, wenn binnen zweier Studienjahre gleichzeitig die Zahl der Prüfungsaktiven um 25 und jene der Studienanfänger um 50 Prozent gestiegen ist. "Die Universität soll also nicht nur reagieren, sondern auch antizipieren können", so Hochschul-Sektionschef Elmar Pichl.

Kandidaten für eine bundesweite Beschränkung aufgrund des schlechten Verhältnisses von wissenschaftlichem Personal zu Studierenden sind etwa Erziehungswissenschaften (1 zu 123), Fremdsprachen (1 zu 73) und Jus (1 zu 70). Ein mögliches Einsatzfeld für eine unibezogene Beschränkung wäre etwa die Politikwissenschaft in Wien: Dort liegt die Betreuungsrelation bei eins zu 186, während sie etwa an der Uni Linz 1 zu 37 beträgt.

Die Maßzahl für die Bemessung der Studienplätze soll nicht wie zuletzt diskutiert die Zahl der Absolventen plus etwa 20 Prozent sein. Dies würde in Fächern wie Jus mit hohen Dropout zu einem Kahlschlag führen. Deshalb habe man einen "verfeinerten Zugang" gewählt, so Mitterlehner. Die Zahl der Plätze soll demnach gewichtet werden: Zu 50 Prozent einfließen soll dabei die Zahl der prüfungsaktiven Studenten im ersten Studienjahr, zu jeweils 25 Prozent die Zahl der Studienanfänger und der Abschlüsse - jeweils im Schnitt der vergangenen fünf Jahre.

Mehr Absolventen durch die bessere Betreuung

Konkret würde das etwa für Jus bedeuten, dass die Zahl der Studienanfänger von rund 8.000 auf 5.000 sinken würde. "Dort ist klar, dass wir am Anfang weniger Studierende haben werden." Das heiße aber nicht, dass es auch weniger Abschlüsse als bisher geben werde - im Gegenteil: Mitterlehner geht sogar von mehr Absolventen durch die bessere Betreuung aus. Wer keinen Studienplatz in einem Fach bekomme, könne an Fachhochschulen wechseln, deren Plätze ausgebaut werden, oder ein anderes unbeschränktes Unistudium belegen. Von Ingenieurwissenschaften über Weltraumwissenschaften bis zu Geospatial Technologies gebe es eine Reihe nicht ausgelasteter Studienrichtungen.

Als Ziel der Umstellungen schweben Mitterlehner verbesserte Betreuungsverhältnisse vor. In den "Buchwissenschaften" wie etwa Jus oder Sozialwissenschaften liegen die Idealwerte dabei bei 1 zu 40. Die Zahl der prüfungsaktiv betriebenen Studien an den Unis soll (bei insgesamt derzeit 340.000 Studien, die von 280.000 Studenten belegt werden) bis 2021 von 182.000 auf 210.000 steigen. Das wäre eine Verbesserung von rund 53 Prozent auf 62 Prozent.

Die derzeit bestehenden Zugangsbeschränkungen (etwa für Medizin, Veterinärmedizin Psychologie, Publizistik, Wirtschaftswissenschaften, Biologie, Architektur, Informatik und Pharmazie) sollen bestehen bleiben. Eventuell müsse aber über die Bemessung der Studienplätze dort neu verhandelt werden, so Mitterlehner.

Laut Mitterlehner ist das Modell mit Finanzministerium und Universitätenkonferenz abgesprochen. Zur Realisierung muss es noch mit der SPÖ verhandelt werden.

(APA/red, Foto: APA/APA (dpa))

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