Schulautonomie: Übergangsregelungen für Ex-Direktoren

15. März 2017 - 13:25

Direktoren, die durch die Einrichtung von Schulclustern im Zuge des Schulautonomie-Pakets ihre Leitungsfunktion verlieren, sollen finanziell nicht allzu hart fallen. Sie würden ihre bisherige Zulage noch sechs Jahre erhalten - drei Jahre voll und dann mit Abschlägen von zehn, 25 bzw. 50 Prozent. Das sehen die der APA vorliegenden Pläne für Änderungen im Dienst- und Besoldungsrecht vor.

Schulcluster : Lehrer sollen bei Bedarf auch an anderen Schulen unterrichten
Schulcluster : Lehrer sollen bei Bedarf auch an anderen Schulen unterrichten

Einer der Kernpunkte der Reform ist die Möglichkeit des Zusammenschlusses von bis zu acht Schulen in sogenannten "Clustern" unter einer gemeinsamen Clusterleitung. So sollen etwa Ressourcen besser genutzt werden und Lehrer bei Bedarf auch an anderen Clusterschulen unterrichten. Der Clusterleiter soll einen Großteil der Verwaltung übernehmen, an den Schulen des Clusters gibt es zur Unterstützung jeweils Bereichsleiter (außer am Sitz des Clusterleiters). Dadurch freigewordene Ressourcen sollen in Verwaltungspersonal investiert werden.

Direktoren bleiben zu Beginn automatisch Bereichsleiter

Im ersten Schuljahr nach Errichtung des Clusters soll der bisherige Direktor noch automatisch Bereichsleiter sein. Ausnahme sind Schulen mit 200 Schülern oder weniger - dort ist künftig gar keine Bereichsleitung vorgesehen. Anschließend sollen "nach einer schulclusterinternen Interessentensuche" neue Bereichsleiter bestellt werden, wobei natürlich auch der bisherige Direktor dazu bestellt werden kann.

Die bisherigen Direktoren sollen in den ersten drei Jahren nach Einrichtung des Clusters ihre volle Zulage weiter bekommen, im vierten Jahr zu 90, im fünften zu 75 und im sechsten zu 50 Prozent. Der Anspruch entfällt allerdings, wenn sie eine anderweitige Leitungsfunktion oder Inspektorenstelle antreten oder in eine andere Besoldungsgruppe fallen.

Die Zulagen für die künftigen Clusterleiter bzw. Bereichsleiter werden nicht komplett neu geregelt, sondern orientieren sich an den derzeitigen Dienstzulagen für Direktoren. Diese sind nicht einheitlich, sondern unterscheiden sich je nach Dienstalter, Funktionsdauer sowie Zahl der Klassen der Schule. Da im Schulcluster naturgemäß mehr Klassen als in einer einzelnen Schulen vereinigt sind, werden die künftigen Clusterleiter mehr verdienen als die derzeitigen Direktoren.

Ein anderer Punkt im Entwurf ärgert die Grünen. Die Bestellung der Leitungsfunktionen soll künftig nicht mehr unter Mitwirkung der parteipolitisch besetzten Landesschulratskollegien erfolgen, sondern nach Einbeziehung einer Begutachtungskommission. Stimmberechtigt sind dort neben dem Bildungsdirektor und einem Vertreter der Schulaufsicht je ein Vertreter des Zentralausschusses und der GÖD. Sowohl im Zentralausschuss als auch der GÖD dominierten aber jeweils ÖVP-nahe Vertreter, monierte Bildungssprecher Harald Walser in einer Aussendung. "Statt der Zentralausschüsse sollen alle Schulpartner mitbestimmen können. Speziell die Dienststellenausschüsse vor Ort sowie die Fachausschüsse sind in die Bestellungskommissionen einzubeziehen", so Walser.

(APA/red, Foto: APA/APA (dpa))

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