Auftakt für Maturasaison: VWA müssen abgegeben werden

7. Februar 2017 - 12:30

In den kommenden Tagen steht für die Maturanten an den AHS der erste große Schritt zur heurigen Reifeprüfung an. Bis Ende der ersten Schulwoche im zweiten Semester müssen sie ihre vorwissenschaftlichen Arbeiten (VWA) abgeben - in Wien und Niederösterreich läuft die Frist bis 19. Februar.

Vorbereitung für Hochschul-Arbeiten
Vorbereitung für Hochschul-Arbeiten

Im Burgenland, in Kärnten, Salzburg, Vorarlberg und Tirol ist noch bis 26. Februar Zeit, in Oberösterreich und der Steiermark bis 5. März. Abgegeben werden muss die VWA in dieser Frist in zweifach ausgedruckter Form sowie digital - etwa per USB-Stick oder durch Hochladen in die vom Bildungsministerium betriebene VWA-Datenbank (nicht aber lediglich per Mail).

Die vor zwei Jahren aufgetretenen Probleme - damals scheiterten zahlreiche Schüler in der letzten Abgabewoche aufgrund einer Überlastung des Servers beim Upload und fürchteten ein Verpassen der Frist - wurden im Vorjahr behoben. Einerseits wurde die Serverkapazität erweitert, andererseits klargestellt, dass die Frist auch durch eine Abgabe etwa per USB-Stick gewahrt bleibt. Das Hochladen kann dann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen - über die zentrale Datenbank läuft das Plagiatsprüfungsprogramm, das den Lehrern bei der Beurteilung zur Verfügung steht.

Bis zu 60.000 Zeichen umfassende Arbeit

Die VWA ist eine bis zu 60.000 Zeichen umfassende schriftliche Arbeit, mit der die AHS-Maturanten auf das Verfassen von wissenschaftlichen Texten an den Hochschulen vorbereitet werden sollen. Das Thema wählen die Schüler bereits bis spätestens zu Beginn des zweiten Semesters der siebenten Klasse in Absprache mit einem Lehrer aus. Verfasst wird die Arbeit dann unter kontinuierlicher Betreuung des Lehrers spätestens im ersten Semester der achten Klasse. Nach der Abgabe muss die VWA dann noch im Rahmen einer zehn- bis 15-minütigen Präsentation und Diskussion einer Kommission vorgestellt werden. Der Termin dafür wird vom Landesschulrat festgelegt.

Gegenüber dem Vorjahr gibt es nur marginale Änderungen bei der VWA: Erstmals entfällt die (bisher bei 40.000 Zeichen liegende) Untergrenze. Offenbar hatten Lehrer in Einzelfällen diese Bestimmung "als starre Grenze, einhergehend mit einer daraus resultierenden schlechteren Beurteilung, missinterpretiert", hieß es in den Erläuterungen zur entsprechenden Verordnung. Die Obergrenze bleibt dagegen erhalten, um ausufernde Arbeiten zu vermeiden. Weiters wird klargestellt, dass bei der Zeichenzählung Leerzeichen, Quellenbelege im Text und Fußnoten mitzuzählen sind, nicht aber Vorwort, Inhalts-, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis. Auch neu ist, dass praktische bzw. grafische Arbeiten einbezogen werden können.

An den berufsbildenden höheren Schulen (BHS) ist für die Abgabe der Diplomarbeit - dem Gegenstück zur VWA - noch länger Zeit. Fristende ist vier Wochen vor der am 3. Mai startenden schriftlichen Matura.

Service: http://www.ahs-vwa.at

(APA/red, Foto: APA/APA (Schneider))

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