Medizinstudium: Quote dürfte halten - Berichtspflicht noch offen

17. Januar 2017 - 13:00

Die Quotenregelung für ausländische Studenten beim Medizinstudium in Österreich dürfte halten. Dem Vernehmen nach will die EU-Kommission bald das Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einstellen und das Moratorium unbefristet verlängern. Die Quote könne aber nicht ad infinitum bleiben: Österreich muss mit Berichten nachweisen, dass sonst die medizinische Versorgung nicht gesichert ist.

Durch die 2006 eingeführte Quotenregelung sind 75 Prozent der Plätze für Human-und Zahnmedizin für österreichische Maturanten reserviert, 20 Prozent gehen an EU-Bürger und fünf Prozent an Nicht-EU-Bürger. Wie es gegenüber der APA aus informierten Kreisen hieß, steht die EU-Kommission in dieser Angelegenheit noch immer in Kontakt mit Österreich. Der springende Punkt in den Verhandlungen sei noch die Regelung der österreichischen Berichtspflichten, also wie oft und wie genau Österreich den Nachweis für die Notwendigkeit der Quote erbringen muss. Dies sei sowohl der EU-Kommission als auch Deutschland wichtig, dem Land aus dem die meisten ausländischen Medizinstudenten nach Österreich kommen.

Bleibt Quote nur für Allgemeinmediziner?

Verlängert dürfte die Quotenregelung außerdem nur für Allgemeinmediziner werden. Für (den weitaus kleineren) Bereich der Zahnmediziner hat Österreich dem Vernehmen nach bisher keinen ausreichenden Nachweis einer Gefahr für die medizinische Versorgung erbracht. Der überwiegende Teil der derzeit 1.620 Medizin-Studienplätze entfällt auf die Humanmedizin, nur 144 Studienplätze sind für angehende Zahnmediziner reserviert. An der Medizin-Uni Wien sind das 80 der insgesamt 740 Studienplätze, in Graz 24 von 360 und in Innsbruck 40 von 400. An der Medizin-Fakultät Linz (derzeit 120 Studienplätze) kann nur Humanmedizin studiert werden.

Die Einstellung eines Vertragsverletzungsverfahrens muss vom Kollegium der EU-Kommissare abgesegnet werden. Diese tagen am 17. Jänner in Straßburg - allerdings hieß es aus der EU-Kommission, dass noch nicht mit einer Entscheidung zu rechnen sei, diese dafür aber bald anstehe. Das nächste Mal tagt das EU-Kommissarskollegium am 25. Jänner kommender Woche in Brüssel.

Reaktion auf Zustrom

Diese Mediziner-Quote war 2006 als Maßnahme gegen den Zustrom deutscher Numerus-Clausus-Flüchtlinge an die österreichischen Medizin-Unis eingeführt worden. Zuvor hatte nur in Österreich studieren durfte, wer auch in seinem Heimatstaat über eine Studienberechtigung für das jeweilige Fach verfügte. Der Europäischen Gerichtshof hatte diese Regelung allerdings aufgehoben. Mit Einführung der Quote wurde auch die Zahl der Anfänger-Studienplätze für Human- und Zahnmedizin an den öffentlichen Unis auf 1.500 beschränkt (mittlerweile 1.620; ab 2022: 1.800).

Die Quote war ursprünglich von der EU-Kommission wegen der Diskriminierung von EU-Bürgern bekämpft worden. Bis Ende 2016 wurde allerdings ein Moratorium gewährt: Bis dahin sollte Österreich nachweisen, dass ohne Quote die medizinische Versorgung des Landes nicht gesichert ist - etwa, weil Studenten aus Deutschland (sie stellen die große Mehrheit der Studenten aus EU-Ländern, Anm.) nach ihrem Studienabschluss Österreich wieder verlassen und dem heimischen Gesundheitssystem damit nicht zur Verfügung stehen. Anfang Oktober schickte Österreich einen rund 180 Seiten starken Bericht nach Brüssel, der diese drohende Entwicklung untermauern sollte.

(APA/red, Foto: APA/APA (Jäger))

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