Vorarlberg will Schülerparlament gesetzlich verankern

29. Dezember 2016 - 10:20

Die schwarz-grüne Koalition in Vorarlberg will das Schülerparlament über eine Novelle des Schülervertretungsgesetzes (SchVG) des Bundes gesetzlich verankert wissen. Der Landtag wird dazu in der nächsten Sitzung einen Antrag der Regierungsfraktionen beschließen.

Jährlich gibt es zwei Parlamentssitzungen
Jährlich gibt es zwei Parlamentssitzungen

In Vorarlberg organisiert die Landesschülervertretung bereits seit 2003 jährlich zwei "Parlamentssitzungen". Der Landtag stellt dafür seinen Plenarsaal zur Verfügung. Dabei handelt es sich faktisch um ein politisches Good-will. Künftig soll das Recht, das Schülerparlament überhaupt abhalten zu dürfen, gesetzlich verankert werden, so ÖVP-Bildungssprecherin Barbara Schöbi-Fink und Jugendsprecher Julian Fässler: "Eine Novelle des SchVG würde dieser Forderung Rechnung tragen. Der Nationalrat ist hier gefordert, die rechtliche Absicherung der Schülerparlamente voranzutreiben. Mit der gesetzlichen Verankerung werden die Ideen und Anliegen der Schüler ernster genommen. Außerdem ist es auch eine Form der Wertschätzung für das Engagement der Jugendlichen in den Schülerparlamenten", hieß es in einer Aussendung. Darin wird ein gemeinsamer Antrag der ÖVP und Grünen im Landtag angekündigt.

"Wir erachten es als wichtig und wertvoll, dass Schülerinnen und Schüler politisch aktiv sind und ihre Interessen parlamentarisch abstimmen und dann an die Politik weiterleiten", loben die beiden Abgeordneten den Einsatz des Schülerparlaments. Klar sei, dass als Schnittstelle positiv abgestimmte Anträge des Schülerparlaments "weiterhin dem Landesschulrat und den zuständigen Abteilungen des Landes zur Stellungnahme übermittelt, sowie im Kultur- und Bildungsausschuss des Landtags diskutiert werden".

(APA/red, Foto: APA/APA (Jäger))

tutor18

Studium.at Logo

© 2010-2021  Hörsaal Advertainment GmbH

Kontakt - Werbung & Mediadaten - Datenschutz - Impressum

Studium.at versichert, sämtliche Inhalte nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und aufbereitet zu haben.
Für etwaige Fehlinformationen übernimmt Studium.at jedenfalls keine Haftung.