Rot-Weiß-Rot-Karte künftig auch für Absolventen von Bachelor- und Doktoratsstudien

28. November 2016 - 10:46

Die Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) soll künftig auch Absolventen eines Bachelor- oder Doktoratstudiums offenstehen. Das sieht ein Gesetzesentwurf des Sozialministeriums vor (Begutachtungsfrist: 22. Dezember). Außerdem soll die Frist für die Arbeitssuche von Studienabsolventen von einem halben Jahr auf ein Jahr und die Geltungsdauer der Karte von zwölf auf 24 Monate verlängert werden.

Die RWR-Karte berechtigt Nicht-EU-Bürger zur Zuwanderung und wendet sich vor allem an qualifizierte Arbeitskräfte. Kriterien wie Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse oder Alter können dabei nach einem Punktesystem bewertet werden. Mit den nunmehrigen Änderungen sollen "Vollzugsdefizite abgebaut und die Willkommenskultur weiter verbessert werden", heißt es in den Erläuterungen.

Derzeit sind nur Absolventen eines Master- oder Diplomstudiums in das RWR-Kartensystem einbezogen. Künftig soll dieses auch Absolventen eines Bachelor- oder (PhD-)Doktoratstudiums offenstehen. Weiters sollen Absolventen aus Drittstaaten künftig zwölf Monate Zeit haben, um nach ihrem Studienabschluss eine adäquate Beschäftigung zu finden, im Moment sind es nur sechs Monate.

Darüber hinaus wird das zulässige Beschäftigungsausmaß neben dem Studium für alle Studenten aus Drittstaaten einheitlich auf 20 Stunden angeglichen. Im Moment sind für Bachelor-Studierende nur zehn Stunden Arbeit möglich, für Master-Studierende dagegen 20 Stunden.

Geltungsdauer auf zwei Jahre erhöht

Die Geltungsdauer der RWR-Karte wird laut Entwurf von einem auf zwei Jahre erhöht. So soll für einen längeren Zeitraum überprüft werden können, ob die zugelassenen Arbeitskräfte auch tatsächlich unter den qualifizierten Zulassungsvoraussetzungen beschäftigt werden, heißt es in den Erläuterungen. Auch für die Karteninhaber sei es von Vorteil, erst nach knapp zwei Jahren den Folge-Aufenthaltstitel beantragen zu müssen.

Änderungen gibt es außerdem beim Punktesystem für Fachkräfte in Mangelberufen. Die Kriterien Sprachkompetenz und Berufserfahrung werden aufgewertet, das Alter dagegen künftig geringer gewichtet. So sollen auch ältere Fachkräfte mit entsprechender Berufserfahrung und Sprachkompetenz eine RWR-Karte bekommen können.

(APA/red, Bild APA)

tutor18

Studium.at Logo

© 2010-2021  Hörsaal Advertainment GmbH

Kontakt - Werbung & Mediadaten - Datenschutz - Impressum

Studium.at versichert, sämtliche Inhalte nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und aufbereitet zu haben.
Für etwaige Fehlinformationen übernimmt Studium.at jedenfalls keine Haftung.