Pädagogische Hochschulen: Bisher als Dienststellen vom Bildungsministeriums abhängig

7. November 2016 - 7:57

Die Pädagogischen Hochschulen (PH), zuständig für Aus- und Weiterbildung der Lehrer, sind derzeit als Dienststellen in finanziellen-, studienrechtlichen- und Personalfragen vom Bildungsministerium abhängig. So wird etwa der PH-Rektor vom Unterrichtsminister auf Vorschlag des Hochschulrats bestellt, der wiederum von Bildungsministerium, Landesregierung und Landesschulratspräsident beschickt wird.

Folge dieser Konstruktion war etwa die 2012 abgeblasenen Bestellung von Elmar Märk zum Rektor der Tiroler PH. Nachdem dieser in einem APA-Interview angekündigt hatte, dass eine künftige gemeinsame Lehrerausbildung in Tirol langfristig bei der Universität angesiedelt sein sollte, hatte die damalige Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ) seine Bestellung mit Verweis auf das "nicht mehr gegebene Vertrauensverhältnis" wieder zurückgenommen.

Das Ministerium hat aber auch umfassenden Einfluss auf Studiengestaltung und -inhalte: Es legt die näheren Bestimmungen über die Zulassungsvoraussetzungen und das Aufnahmeverfahren fest; Studien werden laut dem Hochschulgesetz von 2005 "im Auftrag des zuständigen Regierungsmitglieds" angeboten und auch das Fortbildungsangebot erfolgt nach dessen "inhaltlichen Vorgaben" oder "zur Wahrung der regionalen Erfordernisse der Landesschulräte".

Bei Hochschul- und Studienorganisation redet das Ministerium ebenfalls mit: Ziel- und Leistungsplan sowie Organisationsplan müssen vom "zuständigen Regierungsmitglied" genehmigt werden. Bei Lehrpersonal-Einstellungen muss das Rektorat dem Bildungsressort derzeit "einen begründeten Besetzungsantrag" vorlegen. In Personalfragen reicht die Mitsprache gar so weit, dass jeder Urlaubsantrag vom Ministerium genehmigt werden muss. Auch bei der Gestaltung des Studienjahrs bzw. der Abschlusszeugnisse entscheidet es derzeit mit.

2005 gegründet

Die Pädagogischen Hochschulen wurden 2005 gegründet und sind aus den damals 51 Pädagogischen Akademien (Pädaks) und Instituten (PI) hervorgegangen. Derzeit gibt es neun staatliche und fünf private PH.

An den PH wurden früher alle Pflichtschullehrer (v.a. Volks- und Neue Mittelschule/NMS) ausgebildet, die Bundeslehrer (AHS, BMHS) an den Unis. Seit Herbst gibt es eine einheitliche Ausbildung für Lehrer der Sekundarstufe (NMS, AHS, BMHS), die PH müssen hierfür aber mit einer Uni kooperieren. Außerdem sind die PH für die Fort- und Weiterbildung der Pädagogen zuständig.

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