Per Businessclass zur Sitzung: Uni-Räte von Rechnungshof geprüft

12. August 2016 - 7:58

Anreise zu Sitzungen per Flieger in der Businessclass, Gehaltserhöhungen für Rektoren ohne Ausweitung der Aufgaben oder Kostenübernahmen für die Begründung eines Wohnsitzes für eine Neo-Rektorin - diese Punkte monierte der Rechnungshof (RH) in einer nun veröffentlichten Prüfung der Universitätsräte an der Medizin-Uni Innsbruck und der Kunstuni Graz.

Uniräte bilden seit 2002 eine Art Aufsichtsrat an den Universitäten, sie werden zur Hälfte von der Regierung und zur Hälfte aus den Universitäten beschickt und spielen u.a. eine wesentliche Rolle bei der Rektorenbestellung.

Lob und Kritik gab es vom Rechnungshof für den Uni-Rat an der Medizin-Uni Innsbruck. Dieser habe durch beauftragte Sonderprüfungen und Sparmaßnahmen "wesentlich zur wirtschaftlichen Konsolidierung" der Universität beigetragen. Weniger sparsam war er dagegen bei sich selbst: Bei der Höhe der an die Rats-Mitglieder gezahlten Vergütungen mit insgesamt rund 170.000 Euro pro Jahr lag er an der Spitze aller Universitäten.

Uni-Rat legt Vergütungshöhe selbst fest

Die Höhe der Vergütung wird vom jeweiligen Uni-Rat selbst festgelegt. An der Medizin-Uni Innsbruck betrug sie jährlich 30.000 Euro für den Vorsitz und 18.000 Euro für normale Mitglieder, dazu kamen Sitzungsgelder von 500 Euro pro Sitzung.

Außerdem reisten einige Rats-Mitglieder zu Sitzungen per Inlandsflug in der Businessclass an - was der RH ausdrücklich bemängelte, "weil Universitäten überwiegend vom Bund finanziert wurden und daher auf die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Bedacht nehmen sollten". Daran änderte auch der Einwand des Rats niundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Bedacht nchts, dass die Tickets über ein vergünstigtes Abo-Service bezogen wurden und kostenlos umgebucht werden konnten. Anders als die Kunstuni Graz leistete sich der Uni-Rat der Medizin-Uni Innsbruck zur Unterstützung seiner Tätigkeit auch freie Dienstnehmer, die zudem ebenfalls in der Businessclass flogen.

Zu freigiebig zeigten sich die Uni-Räte nach Ansicht des RH auch gegenüber den Rektoraten. So erhielt die neugewählte Rektorin an der Kunstuni Graz - ehemals Sektionschefin im Wissenschaftsministerium - im April 2014 ein um 76 Prozent höherer fixes Jahresgehalt als ihr Vorgänger im Jahr 2007, ohne dass sich an ihren Aufgaben etwas geändert hätte. Außerdem sicherte der Rat ihr die Übernahme von Kosten für die Begründung eines Wohnsitzes in Graz bis zu einer Höhe von 15.000 Euro zu. An der Medizin-Uni Innsbruck wiederum verdoppelte der Rat Beschäftigungsausmaß und Entgelt eines Vizerektors anlässlich dessen Pensionierung als Professor, ohne seine Aufgaben zu erweitern.

Problematische interne Zusammenarbeit

Außerdem merkt der RH in seinem Bericht an, dass es an beiden Unis "Probleme in der Zusammenarbeit zwischen dem Universitätsrat und anderen leitenden Organen" gegeben habe, die zu einer "Beeinträchtigung der Steuerung" führten. An der Kunstuni Graz zerstritten sich Unirat und Senat 2010 über die Nachfolge des damaligen Rektors, was bis zu einem Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof führte, das erst 2013 abgeschlossen wurde. Ebenfalls zwischen 2010 und 2013 war auch an der MedUni Innsbruck "die Zusammenarbeit des Universitätsrat mit dem Rektorat und dem Senat generell problembehaftet". Dies habe "Auswirkung auf die Aufgabenerfüllung" gehabt.

Eine Empfehlung des RH in seinem Bericht wurde bereits teilweise umgesetzt: Die Prüfer regten an, eine Bandbreite bei der Vergütung der Uniräte festzulegen, innerhalb derer anhand von Kriterien wie der Größe der Uni die Abgeltung der Ratstätigkeit erfolgt. Eine Novelle des Universitätsgesetzes im Vorjahr sieht vor, dass der Wissenschaftsminister per Verordnung Obergrenzen festzusetzen hat. Diese Regelung gilt allerdings erst ab März 2018, die Verordnung wurde noch nicht erlassen.

(APA/red, Bild APA/Gindl)

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