Studienförderung: Novelle bringt Verbesserungen für ältere Studenten

10. Mai 2016 - 11:58

Erleichterungen für ältere Studenten soll eine Novelle zum Studienförderungsgesetz bringen, die nun den Ministerrat passiert hat. Beihilfenbezieher im Alter von über 27 Jahren sollen ab Herbst einen monatlichen Zuschlag von 30 Euro erhalten. Zusätzlich profitieren sollen jene Beihilfenbezieher in dieser Altersgruppe, die noch bei ihren Eltern wohnen.

Diese würden in den Genuss der sogenannten "erhöhten Studienbeihilfe" kommen - dies ist derzeit nur Studenten vorbehalten, die als "auswärtige" Studenten am Studienort wohnen, also eine weite Fahrzeit zwischen Elternwohnsitz und dem Studienort haben. Statt maximal 475 Euro monatlich gäbe es für sie dann die höchstmögliche Beihilfe von 679 Euro. Insgesamt sollen davon rund 350 Personen profitieren. Zusammen mit dem neuen Zuschlag, der bis zu 10.000 Personen zugute kommt, beträgt die Höchstbeihilfe für diese Altersgruppe damit rund 8.500 Euro im Jahr.

Rechtsanspruch auf Studienabschluss-Stipendien

Weitere Änderungen: Die Rückzahlung von Studienbeihilfen wird großzügiger gehandhabt, indem eine weitere Möglichkeit zur Nachsicht von dieser Rückerstattung wegen mangelnden Studienerfolgs eingeführt wird. Außerdem wird das Ableisten eines Freiwilligen Sozialen Jahres beihilfenrechtlich dem Präsenz-und Zivildienst gleichgestellt. Darüber hinaus werden die sogenannten Studienabschluss-Stipendien von der Privatwirtschafts- in die Hoheitsverwaltung übertragen - künftig gibt es also einen Rechtsanspruch darauf.

Die Kosten für die Maßnahmen betragen rund sechs Mio. Euro im Jahr und sollen laut Wissenschaftsministerium durch eine bessere Mittelverwendung und zurückgezahlte Beihilfen finanziert werden. "Unser langfristiges Ziel ist ein durchlässiges Hochschulsystem, das entsprechende soziale Durchmischung gewährleistet", so Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) in einer Aussendung. "Daher müssen wir mehr Menschen die Chance auf hochschulische Aus- und Weiterbildung ermöglichen. Bei berufstätigen Personen und bei Studierenden aus sozial schwächeren Bevölkerungsgruppen haben wir noch Nachholbedarf, daher schärfen wir hier nach."

(APA/red, Bild APA)

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