Streit um Vorreiterrolle bei künstlerischem Doktoratsstudium

10. März 2016 - 15:53

Das von der Universität für angewandte Kunst geplante "erste" künstlerische Doktoratsstudium lässt einen alten Konflikt um die Ausgestaltung dieser neuen Ausbildung wieder aufflammen. Die Kunstuni Graz, die seit 2009 ein ähnliches, allerdings noch nach den Grundlagen für wissenschaftliche Doktorate eingerichtetes Studium anbietet, reklamiert die Vorreiterrolle in einer Aussendung für sich.


Streit um die Frage, ob es für ein Doktorat mehr als ein künstlerischen Werk braucht

Die Grundlagen für ein rein "künstlerisches Doktoratsstudium " wurden erst mit der im Herbst 2015 beschlossenen Novelle des Universitätsgesetzes (UG) geschaffen. Zusätzlich zu wissenschaftlichen Dissertationen, wie sie sowohl an wissenschaftlichen als auch an Kunst-Unis Universitäten verfasst werden, wird im UG die Möglichkeit einer "künstlerischen Dissertation" geschaffen. Diese beinhaltet "unter Erprobung von künstlerischen Methoden und Techniken die Entwicklung eines künstlerischen, originären, konkreten Rechercheprojekts, das zu einem eigenständigen und autonom entwickelten künstlerischen Werk führt". Im Mittelpunkt steht also die Schaffung eines Werks. Ein solches Studium soll an der Angewandten im Oktober starten.

Kunstuni Graz gegen Neuregelung

Die Kunstuni Graz (KUG) sieht hingegen ihr eigenes "künstlerisches Doktoratsstudium" als Pionierstudium in Österreich. Dieses war 2009 eingerichtet worden und schließt mit einem "Doktor artium" ab. Allerdings ist dieses rein technisch noch als ein wissenschaftliches Doktoratsstudium eingerichtet, für dessen Doktorarbeit auch eine wissenschaftliche Dissertation erforderlich ist (daneben müssen unter anderem künstlerische Präsentationen nachgewiesen werden).

Der Streit war schon im Begutachtungsverfahren zur UG-Novelle zu Tage getreten. Die KUG lehnte damals "rein künstlerische Doktoratsstudien mit der Begründung ab, dass ein Doktorat per definitionem eine wissenschaftliche Qualifikation bescheinigt, die an eine akademisch-wissenschaftliche Tradition gebunden ist". Und: "Im Zentrum eines Doktorats steht die Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse auf der Basis überprüfbarer Methoden. Die Beurteilung eines künstlerischen Werks, das als Ergebnis einer künstlerischen Dissertation vorgesehen ist, unterliegt zwangsläufig subjektiveren Kriterien als im Falle der Wissenschaft." Sie plädierte daher für ein "wissenschaftlich-künstlerisches Doktoratsstudium" nach dem eigenen Vorbild - im Gesetz verankert wurde allerdings die rein künstlerische Variante.

(APA/red, Bild APA)

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