Erleichterungen für Studienbeihilfen-Bezieher geplant

22. Dezember 2015 - 9:56

Das Wissenschaftsministerium plant zahlreiche Erleichterungen für Studienbeihilfen-Bezieher. So erhalten über 27-jährige, die noch bei ihren Eltern wohnen, deutlich mehr Geld. Auch die Rückzahlungsregelungen von Beihilfen bei mangelndem Studienerfolg werden gelockert, bestätigte das Wissenschaftsministerium einen Bericht der Gratiszeitung "Heute".

Für alle etwa 10.000 Studienbeihilfe-Bezieher über 27 Jahre plant das Ministerium einen jährlichen Zuschlag in der Höhe von 360 Euro ab Herbst 2016. Zudem sollen die etwa 350 noch zu Hause wohnenden Beihilfen-Bezieher in dieser Altersgruppe künftig bis zu 679 Euro monatlich beziehen können (bisher höchstens 475 Euro). Der Maximalbetrag, den Studenten über 27 pro Jahr dann erhalten können, würde sich auf 8.508 Euro erhöhen.

Mildere Regelung bezüglich Rückzahlung

Auch die Rückzahlung von Studienbeihilfen wegen mangelnden Studienerfolges soll großzügiger gehandhabt werden: Bisher mussten nach den ersten zwei Semestern mindestens 15 ECTS-Punkte nachgewiesen werden. Kann man am Ende des fünften Semesters 30 absolvierte ECTS-Punkte nachweisen, soll man künftig nicht mehr zurückzahlen müssen.

Geplant ist auch, dass sich Bezieher von Selbsterhalter-Stipendien das Ableisten eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) in die vierjährige Selbsterhalterzeit einrechnen lassen können. Das FSJ wird damit dem Präsenz-und Zivildienst gleichgestellt. "Dieses soziale Engagement unserer Studierenden darf kein Nachteil für ein Selbsterhalterstipendium sein, daher ist diese Änderung notwendig", so Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP). Schließlich soll auch ein erweiterter Rechtsanspruch auf das Studienabschluss-Stipendium festgeschrieben werden.

Mit den geplanten Änderungen folge man den Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Soziale Absicherung Studierender" der Hochschulkonferenz. Kosten soll all das ungefähr 5 Millionen Euro pro Jahr. Das Ministerium will diesen Betrag "durch eine bessere Mittelverwendung und zurückgezahlte Beihilfen" aufbringen.

(APA/red, Bild APA)

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