ÖH-Wahl: Die neuen Regeln für Urnengang

16. März 2015 - 9:44

Neue Regeln bringen die Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) von 19. bis 21. Mai. Die ungeliebte indirekte Bestimmung der Bundesvertretung durch Entsendung aus lokalen Vertretungen fällt zugunsten einer Direktwahl weg. Außerdem dürfen Studenten an Privatunis und Pädagogischen Hochschulen nach langer Pause wieder mitwählen, Fachhochschulen und Donau-Uni Krems sind erstmals dabei.

Weitere Neuerungen: Zum ersten Mal wird eine Briefwahl möglich sein, Studenten aus Drittstaaten sind passiv wahlberechtigt. Die Zahl der Mandate in der derzeit 100 Personen umfassenden Bundesvertretung (BV), dem österreichweiten Studentenparlament wird auf 55 gesenkt. Unwahrscheinlich ist dagegen ein wahlbedingter Wechsel der ÖH-Spitze: Die linke ÖH-Führung aus Fachschaftslisten (FLÖ), Fraktion engagierter Studierender (FEST), Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ) und Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) verfügt über eine solide Mehrheit.

Das neue Wahlrecht bringt die Rückkehr der bis 2003 üblichen, von der ÖVP-FPÖ-Regierung ab 2005 abgeschafften bundesweiten Listenwahl für die BV. Eine fixe Prozentgrenze für den Einzug gibt es nicht - kleinere Fraktionen werden voraussichtlich ab ca. zwei Prozent der Stimmen vertreten sein.

Auch FH and PH mit dabei

Neben den Studenten an den Unis dürfen außerdem auch ihre Kollegen an den anderen Hochschulen an den ÖH-Wahlen teilnehmen - für die Fachhochschulen (FH) und die Donau-Uni ist das überhaupt eine Premiere, die Privatunis und Pädagogischen Hochschulen (PH, damals noch Pädagogische Akademien) durften bereits bis 2003 teilnehmen. FH und PH entsendeten zuletzt zwar auch Mandatare in die BV, allerdings auf Basis von eigenen Urnengängen abseits der ÖH-Wahlen, Donau-Uni und Privatunis sind in der BV derzeit gar nicht vertreten.

Abseits von der Bundesvertretung werden bei den Wahlen auch die lokalen Universitäts- bzw. Hochschulvertretungen bzw. Studienrichtungsvertretungen gewählt. Die Uni- bzw. Hochschulvertretungen werden per Listenwahl bestimmt, die Studienrichtungsvertretung ist eine Personenwahl.

Auch wer während des dreitägigen Urnengangs gerade nicht an der Hochschule ist, hat diesmal die Möglichkeit zu Stimmabgabe: Erstmals wird nämlich eine Briefwahl möglich sein - allerdings mit Einschränkungen. So gibt es eine wohl vor allem an kleinen Hochschulen zur Anwendung kommende Klausel: Sollten weniger als drei Stimmen via Briefwahl eintreffen, sind diese zu vernichten (zum Schutz des Wahlgeheimnisses). Briefwahl gibt es außerdem nur für Bundes- und Hochschulvertretung, nicht aber für die Wahl der Studienrichtungsvertreter.

Wichtige Fristen

Wer mitwählen möchte, muss am 31. März (sieben Wochen vor dem ersten Wahltag) inskribiert sein. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass ÖH-Beitrag und eventuell die Studiengebühren eingezahlt worden sind. Achtung: Diese Frist deckt sich nicht mit der sonstigen Nachfrist für die Inskription. Am 28. April steht fest, welche Wahlvorschläge und Kandidaturen zugelassen wurden. Die Funktionsperiode der neuen ÖH-Spitze beginnt dann am 1. Juli.

Ein Führungswechsel ist dabei voraussichtlich eher eine Frage der Geschlossenheit der bisherigen Koalition: Die vier mehr oder weniger linken Fraktionen der ÖH-Führung verfügen über 54 Mandate, die einzige größere Oppositionsfraktion, die VP-nahe AktionsGemeinschaft (AG) über 21. Ansonsten tummeln sich noch kleinere Fraktionen wie der NEOS-Ableger JUNOS-Studierende (vier Mandate), Piraten, der Ring Freiheitlicher Studenten (RFS), zwei rivalisierende kommunistische Fraktionen (je eins) sowie zahlreiche unabhängige Mandatare in der BV.

Die aktuelle BV wurde durch die letzte ÖH-Wahl (Unis) bzw. durch Entsendungen aufgrund von lokalen Wahlen an den FH und PH bestimmt. Die neue BV wird dagegen ausschließlich aufgrund der ÖH-Wahl, die nun an allen Hochschultypen stattfindet, zusammengesetzt.

(APA/Red, Bild APA)

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