ÖH will für Familienbeihilfe bis zum VfGH gehen

25. November 2010 - 12:12

Bei einer Pressekonferenz zum Budget 2011 kündigte Bundes ÖH Vorsitzende Sigrid Maurer  (GRAS) an, bis zum Verfassungsgerichtshof gehen zu wollen, um die Familienbeihilfe für über 24-Jährige zu kämpfen.  Zuvor werde man aber am 27. November mit über 100 anderen Organisationen in Wien auf der Straße protestieren. "Wir wappnen uns aber auch dafür, wenn diese Wahnsinnigkeiten tatsächlich in Kraft treten.", so Maurer.

Von der Streichung der Familienbeihilfe für 24- und 25-Jährige sind rund 27.000 Studierende betroffen. Genau in diesem Alter würden aber rund drei Viertel der Studierenden ihre Ausbildung abschließen, so ÖH-Generalsekretärin Mirijam Müller (VSStÖ). Bei einer Streichung der Beihilfe drohten Studienabbruch bzw. Verzögerungen aufgrund einer dann nötigen Erwerbstätigkeit. Besonders betroffen seien Studierende der alten Diplomstudien, die bis 2012 auslaufen.

Die Studierende wollen in diesem Punkt wie Pensionisten behandelt werden: Nach der Rechtsprechung des VfGH liege eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes vor, wenn durch kurzfristige Gesetzesänderungen das geschützte Vertrauen in eine bestimmte Rechtsposition verletzt werde, argumentiert die Bundes ÖH. Typisches Beispiel seien die Pensionisten, so Maurer, in deren Rechte auch nicht kurzfristig eingegriffen werde. Bei der Familienbeihilfe handle es sich um eine genau abschätzbare Leistung, aufgrund derer etwa die unterhaltspflichtigen Eltern von Studenten die Ausbildungszeit planen. "Wenn die Konditionen überraschend und kurzfristig geändert werden, ist das ein unzumutbarer Eingriff in die Lebensplanung und eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes."

Konkret will die Bundes ÖH betroffene Studierenden im Instanzenzug zum VfGH unterstützen. Dafür gibt es zwei Wege: Einerseits die Anfechtung eines negativen Beihilfenbescheids durch alle Instanzen, andererseits einen Individualantrag eines Studenten auf Gesetzesprüfung - beide Möglichkeiten sollen versucht werden. "Besonders absurd" ist für Maurer, dass ein Master-Abschluss selbst unter Idealbedingungen (Studienbeginn mit 18) in Mindeststudiendauer (zehn Semester) plus Toleranzsemester (drei Semester) nicht bis zum Alter von 24 Jahren möglich ist.

Für die Demonstration mit Familien-, Eltern-, Pensionisten- und Behindertenverbänden sowie Gewerkschaften am Samstag wird mit 10.000 Teilnehmern gerechnet. Den von der Regierung angekündigten Abfederungen kann sie nichts abgewinnen. "Es macht keinen Sinn, wenn einzelne Gruppen wie Medizin-Studierende herausgenommen werden." Bei 27.000 Betroffenen könne man nicht von einzelnen Härtefällen reden. Die Kürzungen bei der Familienbeihilfe und bei der Pflege sowie die Verschiebung der Barrierefreiheit bei öffentlichen Gebäuden müssten zurückgenommen werden - als Alternativfinanzierungen nannte Maurer "Erbschaftssteuer, Vermögenssteuer, Tunnel später bauen". (APA/red)

tutor18

Studium.at Logo

© 2010-2021  Hörsaal Advertainment GmbH

Kontakt - Werbung & Mediadaten - Datenschutz - Impressum

Studium.at versichert, sämtliche Inhalte nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und aufbereitet zu haben.
Für etwaige Fehlinformationen übernimmt Studium.at jedenfalls keine Haftung.