AHS-Lehrer: "Fünf-Stufen-Plan" gegen Schulschwänzen realitätsfremd

21. Dezember 2012 - 13:13

Die AHS-Lehrergewerkschaft hält den von der Regierung vorgelegten "Fünf-Stufen-Plan" gegen das Schulschwänzen für "realitätsfremd und deshalb völlig untauglich". Ein schnelles und wirkungsvolles Eingreifen würde dadurch "verhindert oder zumindest rechtlich fragwürdig", heißt es in der Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf des entsprechenden Gesetzes. Das komplexe Verfahren werde aufgrund diverser Mängel "in wohl keinem Fall rechtskonform bis zur letzten Stufe gelangen, erzeugt aber einen Tsunami an Gesprächen, an denen bestimmte Personen teilzunehmen haben".

Als Schulschwänzer soll laut Gesetzesentwurf künftig gelten, wer in einem Semester fünf unentschuldigte Fehltage oder 30 unentschuldigte Fehlstunden bzw. drei aufeinanderfolgende unentschuldigte Fehltage aufweist. Bei Vorliegen einer solchen Schulpflichtverletzung sind dann in vier Stufen zunächst Gespräche zwischen Schülern, Eltern, Lehrern, Schulpsychologen, Sozialarbeitern und der Schulaufsicht sowie die Einschaltung der Jugendwohlfahrt vorgesehen. Nützt alles nichts, können als fünfte Stufe Geldstrafen bis zu 440 Euro verhängt werden.

Zu viele Gespräche?

Die AHS-Lehrer verlangen eine Verschärfung bei der Definition der Schulpflichtverletzung und monieren unter anderem die zahlreichen vorgeschriebenen Gespräche: "Wie viele Gespräche hätte z.B. der Schülerberater einer mittelgroßen Schule nach Meinung der für diesen Entwurf Verantwortlichen pro Jahr in Summe zu führen? Ist daran gedacht, den Schülerberater dafür gänzlich von seiner Unterrichtstätigkeit zu befreien?" Gleichzeitig fragen sie sich, wie man angesichts dieses Aufwands in den Erläuterungen von "verminderten Verwaltungsabläufen" und "vernachlässigbaren finanziellen Auswirkungen" sprechen könne.

Ähnliche Kritik, wenn auch in milderer Form, äußert die Pflichtschullehrer-Gewerkschaft. Einerseits sollten Lehrer die Möglichkeit erhalten, schon vor Erreichen der Fehltags-Grenze das Verfahren in Gang zu setzen. Andererseits solle vorgesehen werden, dass die festgesetzten Zeiträume nicht ausgeschöpft werden müssen. Ebenfalls vermisst werden Vorgehensweisen für den Fall, dass Erziehungsberechtigte Gesprächstermine einfach nicht wahrnehmen.

Hoher Aufwand

Einwände kommen auch von manchen Landesschulräten und dem Gemeindebund. Die Tiroler Schulbehörde bezeichnete den Fünf-Stufen-Plan aufgrund des "enormen Verwaltungsaufwands" als "grundsätzlich schwer umsetzbar". Bei Ausschöpfung aller Ebenen seien "bis zu fünf voneinander unabhängig durchzuführende Besprechungen vorgesehen, bis zu drei Zielvereinbarungen abzuschließen und bis zu 13 Personen bzw. Institutionen zu involvieren": "Daraus resultiert ein sehr bürokratisches und zeitraubendes Verfahren, das sich noch dazu Einrichtungen (z.B. Schulpsychologie) bedient, die derzeit einen besorgniserregend geringen Personalstand aufweisen." Der Landesschulrat Salzburg begrüßt zwar die Initiative zur Reduktion des Schwänzens, wünscht sich aber ebenfalls eine "Verschlankung" des Verfahrens.

Der Gemeindebund hält den Fünf-Stufenplan für "wenig geeignet, das unentschuldigte Fernbleiben von Schülern vom Unterricht hintanzuhalten". Der vorgesehene Verfahrensablauf sei "so kompliziert und umständlich gestaltet, dass er für den Schulalltag kaum geeignet erscheint". Befürchtet wird auch ein "immenser Verwaltungs- und Kostenaufwand" für die Schulerhalter. Arbeiterkammer und das Land Wien halten die 440 Euro Strafe für zu hoch.

Keine Bedenken haben dagegen etwa die Landesschulräte in Vorarlberg und Oberösterreich und die Gewerkschafter an den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) (APA/red, Bild APA).

tutor18

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