Neue Inskriptionsfrist an Hälfte der Unis ab Herbst

13. Juni 2012 - 15:53

Ab Herbst gibt es für Studienanfänger eine neue, einheitliche Inskriptionsfrist an den Universitäten: Wer sich erstmals für ein Bachelor- oder Diplomstudium einschreibt, muss dies bis 5. September (Wintersemester) bzw. 5. Februar (Sommersemester) tun.

"Bisher haben die Universitäten erst Mitte Dezember gewusst, wie viele Anfänger im Oktober zu studieren beginnen. Das war ein unerträglicher Zustand", begründete Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (V) am Mittwoch bei einer Pressekonferenz die Neuregelung. Für alle Unis mit Eignungsprüfungen gelten jedoch weiter eigene Fristen; der einheitliche Termin gilt dadurch nur an elf der 21 Unis.

Zusätzlich gelten eigene Fristen in jenen Studien, in denen es Aufnahmsprüfungen gibt, etwa Psychologie, Publizistik oder Sportwissenschaften. Der Beginn der Inskriptionsfrist ist generell weiterhin von Uni zu Uni unterschiedlich. Auf der Homepage http://www.studienbeginn.at sind sämtliche Informationen abrufbar, nur an der Medizinischen Universität Graz sind die Daten für das Wintersemester noch nicht festgelegt. Die Fristen für die Fortsetzung eines Studiums bleiben wie bisher der 30. November bzw. 30. April.

Aus für Voranmeldung

Die neue Regelung löst die erst im Studienjahr 2011/12 eingeführte Voranmeldung ab, bei der sich Studenten vor der eigentlichen Inskription online registrieren mussten. Die erhoffte Planungssicherheit brachte sie allerdings nicht. Töchterle, die Universitätenkonferenz (uniko) und die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) haben deshalb gemeinsam dieses neue Modell entwickelt, das laut dem Wissenschaftsminister "keine riesige Neuerung ist, aber gewisse Verbesserungen für alle an der Universität bringt".

Bisher habe sich der Großteil der Studienanfänger erst zwischen Mitte September und Anfang Oktober eingeschrieben, berichtet Martin Polaschek, Leiter des Forums Lehre in der uniko. Das habe dazu geführt, dass Anfang Oktober in großen Studienrichtungen bis zu 200 Studenten mehr gesessen seien als erwartet. Die Uni habe aber kurzfristig nicht mehr darauf reagieren und etwa Lehrveranstaltungen in größere Hörsäle verschieben können. Durch die Neuregelung soll man bei der Hörsaaleinteilung nun besser auf die Studentenströme reagieren können.

Ausnahmefälle definiert

Um Härtefälle durch die Vorverlegung des Endes der Inskriptionsfrist zu vermeiden, wurden Ausnahmefälle definiert, in denen die Anmeldung bis zum Ende der Nachfrist (30. November für das Wintersemester, 30. April für das Sommersemester) möglich sein soll: Sie gelten etwa für Personen, die das Aufnahmeverfahren oder die Studieneingangs- und Orientierungsphase in einem anderen Fach nicht geschafft haben, erst zum Nachtermin im Herbst die Matura absolvieren, Zivil-, Präsenzdienst oder ein freiwilliges soziales Jahr leisten oder durch einen Auslandsaufenthalt, Berufstätigkeit oder Praktika die Frist verpasst haben.

Studenten, die sich nach dem Bachelorabschluss an derselben Uni für ein Masterstudium inskribieren, können das ebenfalls bis zur Nachfrist tun. Bei diesen, so Polaschek, sei eine gewisse Planungssicherheit gegeben, da die Unis die Zahl der Abschlüsse und der Übergangsraten kennen. In der Satzung können die Unis autonom sogar festschreiben, dass jederzeit ein Wechsel vom Bachelor zum Master möglich sein soll. Bei Doktoratsstudien gilt ab Herbst generell die Regelung, dass diese während des gesamten Jahres tagesaktuell zum Studium zugelassen werden können. Durch diese Erleichterungen werde sich die soziale Absicherung der Studenten verbessern, betonte die ÖH-Vorsitzende Janine Wulz (Grüne und Alternative StudentInnen, GRAS), weil diese nicht mehr Gefahr laufen, durch Stehzeiten Beihilfen oder Stipendien zu verlieren.

Alle Fristen und Detailregelungen gibt es auf http://www.studienbeginn.at

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