Gebühren, Studienrecht und Zugang immer noch unklar

30. Mai 2012 - 9:47

Seinen mittlerweile zehnten Geburtstag feiert das seinerzeit heftig umstrittene Universitätsgesetz (UG) in diesen Tagen: Im Juli 2002 wurde das Gesetzeswerk von der schwarz-blauen Regierung beschlossen - Grund genug für Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (V), damals Institutsleiter an der Uni Innsbruck und "durchaus skeptisch" gegenüber der Reform, UG-Veteranen wie den damaligen Hochschulsektionschef Sigurd Höllinger und den damaligen Rektorenchef Georg Winckler am Dienstagabend zu einem Hintergrundgespräch zu laden - wo gleich die nächsten "Baustellen" des Gesetzes angesprochen wurden: Neben den Dauerbrennern Studiengebühren und Zugangsregeln vor allem das laut dem Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Wien, Heinz Mayer, "absolut leistungsfeindliche Studienrecht".

Das UG habe die Unis in die Moderne geführt, konstatierte der mittlerweile zum "glühenden Befürworter" mutierte Wissenschaftsminister. Die vor zehn Jahren vielfach geäußerte Befürchtung, dass die Unis ab sofort wie Unternehmen geführt würden, habe sich zwar vielleicht bewahrheitet, aber keine negativen Effekte gehabt. Mit dem UG habe Österreich die Themenführerschaft in der Uni-Politik in Europa erlangt, meinte Höllinger: "Das ist kein häufiges Ereignis." Die Wurzeln der Uni-Autonomie gingen sogar zurück in das Jahr 1990 - bereits die alte Große Koalition unter Franz Vranitzky (S) habe 1990 ein erstes Arbeitsprogramm dazu vorgelegt.

"Wir haben damals keine Entwicklung nachvollzogen und das Gesetz dementsprechend angepasst, sondern haben der Uni eine neue Schiene gelegt", betonte Mayer. Und sei auf Hürden gestoßen: "Die Autonomie wurde zwar von allen gewünscht. Als es aber daran ging, sie mit Leben zu erfüllen, sind manche draufgekommen, dass das auch Verantwortung heißt." Trotz UG sei die Uni aber nach wie vor nicht fertig mit der Neuorganisation: "Was offen ist, ist die Studienreform. Wir haben ein Studienrecht, das aus den 60er und 70 Jahren des vorigen Jahrhunderts stammt, das absolut leistungsfeindlich ist mit der großen Anzahl an möglichen Prüfungswiederholungen." Die Studenten hätten darin viele Rechte, aber nur wenige Pflichten.

Eine Änderung des Studienrechts im Zuge des UG sei von der damaligen Wissenschaftsministerin Elisabeth Gehrer (V) unterlassen worden, um zumindest die "eigenen" Studentenvertreter von der AktionsGemeinschaft ruhigzustellen, so Mayer. Ähnliches gilt für Zugangsregeln: "Man hat damals versucht, nicht noch ein Feld der Auseinandersetzung aufzumachen und hat das dann verschoben", meinte Höllinger.

Natürlich habe man bei der "größten Systemänderung seit 150 Jahren" auch Fehler begangen, so der ehemalige Sektionschef: "Wir haben die Karrierewege für den Nachwuchs nicht gut geregelt." Winckler führte das auf die damals starken Professorenvertreter zurück, die hauptsächlich ein Interesse an der Regelung von Berufungsverfahren gehabt hätten.

Für Winckler - er war sowohl vor als auch nach dem In-Kraft-Treten des UG Rektor - war die Autonomie eine Art Befreiung: "Die Kameralistik war furchtbar. Wenn man irgendeine Stelle irgendwo verändern wollte, musste man in irgendein Ministerium gehen, sich das von einer Kommission absegnen lassen und man war glücklich, wenn aus 2C- eine B-Stelle wurde." Gleichzeitig verlange das neue Recht aber natürlich auch Mut zu Entscheidungen: "Für mich war Autonomie immer auch eine Verpflichtung nachzudenken, in welche Richtung die Uni sich entwickeln soll. Deshalb halte ich Aussagen von Rektoren, Kostensteigerungen seien eins zu eins abzudecken und ansonsten keine Strukturen zu ändern, für überflüssig."

Einig war man sich, dass die Uni-Autonomie eher ausgebaut als eingeschränkt werden sollte: Eine Rücknahme betrieben derzeit vor allem jene Kräfte, "die am Anfang mit dabei waren", so Höllinger in Richtung SPÖ. Mit Winckler einig war er sich, dass mit der aktuellen Studiengebühren- und Zugangsregelung viele Dinge unklarer und für die Unis unbefriedigender geregelt sind. "Keine Studiengebühren und keine Zugangsbeschränkung geht nicht. Zumindest eines müsste man verändern", meinte Winckler. Und Töchterle: "Dem ist überhaupt nichts hinzuzufügen." (APA/red, Bild: APA)

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