Kochrezept für eine Studiengebühren-Klage

19. Mai 2012 - 14:51

Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) will mit einer Doppelstrategie beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gegen die von Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (V) propagierte autonome Einhebung von Studiengebühren durch die Unis vorgehen: 

Einerseits sucht sie derzeit aktiv Studenten, die im Rahmen einer Individualbeschwerde "bereit sind, mit uns vor den VfGH zu ziehen". Gleichzeitig rät die ÖH allen anderen Beitragspflichtigen, Anträge auf Rückerstattung zu stellen, über die am Ende des Instanzenzugs ebenfalls der VfGH entscheiden muss. Auf einem Factsheet haben die Studentenvertreter eine Anleitung zur Klage veröffentlicht.

Bisher haben nur die Uni Wien, die Wirtschaftsuni, die Uni Graz, die Technische Uni Graz und das Mozarteum in Salzburg beschlossen, selbstständig die vom VfGH aufgehobene Regelung wieder einzuführen. Demnach müssen Nicht-EU-Bürger sowie Studenten, die mehr als zwei Semester über der Mindeststudiendauer liegen, 363,36 Euro pro Semester bezahlen. Laut den Unis müssen im Schnitt etwa 15 Prozent ihrer Studenten bezahlen.

Schon ab der Kundmachung jener Verordnung, mit der die autonome Einführung von Studiengebühren festgelegt wird, können betroffene Studenten eine Individualbeschwerde direkt an den VfGH richten. Allerdings räumt selbst die ÖH ein, dass "noch nicht sicher ist, ob der VfGH diese (Individualbeschwerde) zulassen wird, oder ob er auf den Weg der Bescheidbeschwerde verweist".

Bescheidbeschwerden soll es nach dem Willen der ÖH allerdings ohnehin im großen Stil geben: Die ÖH rät dazu, die Studiengebühren jedenfalls einzuzahlen, auch wenn etwa die Uni Wien die Möglichkeit einer Stundung anbietet. Denn wer nicht bezahle, riskiere die Zulassung zu verlieren oder die nachträgliche Aberkennung von Prüfungen. Gleichzeitig fordern die Studentenvertreter dazu auf, Anträge auf Rückerstattung zu stellen. Eine Vorlage für den Antrag stellt die ÖH zur Verfügung. Für die Ankündigung mehrerer Rektoren, allen Studenten die Gebühren zurückzuzahlen, falls der VfGH die autonome Einhebung für rechtswidrig befindet, "gibt es keine Rechtsgrundlage und daher auch keine Rechtssicherheit".

Nach dem Antrag muss man zwischen zwei Wochen und sechs Monaten auf den Bescheid des Rektorats warten, gegen den man - ebenfalls per Vorlage der ÖH - beim Senat berufen kann. Dieser hat ein bis sechs Monate Zeit für eine Entscheidung. Die Senatsbescheide werden schließlich von der Universitätsvertretung gesammelt und dem Anwalt der ÖH übergeben, der Bescheidbeschwerden beim VfGH einbringt.

Für die Kosten der Verfahren hat die Bundesvertretung bereits Rücklagen von knapp einer Million Euro aufgelöst, die Universitätsvertretungen haben dieselbe Summe lockergemacht. Deshalb kann die Einhebung der Studiengebühren in Eigenregie für die Unis auch nur ein Minusgeschäft sein, glaubt die ÖH. "Das Klagerisiko für die Universitäten beträgt ein Vielfaches der eingehobenen Studiengebühren." (APA/red, Bild: oeh.ac.at)

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