Fast eine Million Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren nun von einer besseren Anrechnung von Elternkarenzzeiten, so ÖAAB-Bundesobfrau Mikl-Leitner.
"Mit der Anrechnung von Elternkarenzzeiten in vielen Kollektivverträgen wurde in den vergangenen Wochen wichtige Schritte zur Verkleinerung der Gehaltsschere zwischen Frauen und Männern gesetzt. Diese Kollektivvertragsabschlüsse sind besonders für jüngere weibliche Angestellte ein wahrer Quantensprung. Und sie sind ein klares Signal für die Anerkennung von Familienarbeit auch im Bereich der Erwerbsarbeit", erklärt BM Mag. Johanna Mikl-Leitner, Bundesobfrau des Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbundes ÖAAB in der ÖVP. Mikl-Leitner hatte sich seit ihrem Amtsantritt als ÖAAB-Bundesobfrau im Mai dieses Jahres für eine bessere Anerkennung von Elternkarenzzeiten stark gemacht.
"Kinderbetreuung und -erziehung sind wichtige Leistungen für die Gesellschaft. Und selbstverständlich verbessert diese Familienarbeit auch das Qualifikationsprofil einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers. Deshalb verlangen wir, dass die Anrechnung von Elternkarenzzeiten bei Gehaltsvorrückungen in allen Kollektivverträgen verankert wird. Eine Benachteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Familienarbeit leisten, ist nicht akzeptabel", so die ÖAAB-Bundesobfrau.
"Bisher werden in der Mehrzahl der rund 1600 bestehenden Kollektivverträge Elternkarenzzeiten nicht angerechnet. Dagegen werden Wehrdienst und Zivildienst sowie Krankenstands- und Urlaubszeiten sehr wohl wie Dienstzeit berücksichtigt. Durch das Fehlen der Anrechnung werden viele Frauen für die Dauer ihres gesamten Erwerbslebens und auch für die Pension schlechter gestellt, weil die ungerechtfertigten Einbußen nie aufgeholt werden können", betont Mikl-Leitner.
(Quelle: OTS / ÖAAB-Generalsekretariat)