Bei 100.000 Unterschriften Behandlung im Parlament, bei 400.000 verpflichtende Volksabstimmung
BZÖ-Chef Klubobmann Josef Bucher zieht aus dem Ergebnis des Bildungsvolksbegehrens ganz klar die Konsequenz, dass das Instrument Volksbegehren eine Modernisierung braucht. Bucher schlägt deshalb eine Totalreform durch die Einführung eines "Internet-Volksbegehrens" vor. Konkret sollen die Österreicher die Möglichkeit bekommen, auch via Internet Volksbegehren zu starten und zu unterstützen. Bucher verlangt, dass dieses "Internet-Volksbegehren" ab 100.000 Unterstützern verpflichtend im Parlament behandelt werden soll und es ab 400.000 Unterzeichnern eine verpflichtende Volksabstimmung geben muss. 400.00 deshalb, weil dies doppelt so viele Stimmen sein, wie für den Einzug in den Nationalrat benötigt würden. Bucher zeigt sich davon überzeugt, dass beispielsweise bei dieser vom BZÖ vorgeschlagenen Regelung das Bildungsvolksbegehren mehr als die jetzigen 383.000 Unterschriften erreicht hätte und es zu einer Volksabstimmung gekommen wäre. "In Zeiten der Politikverdrossenheit, gerade bei der jungen Generation, braucht es mehr Mitsprache und direkte Demokratie. Das "Internet-Volksbegehren" ist modern, schnell und kostengünstig. Die Direkte Demokratie muss gestärkt, aber auch weiterentwickelt und den Möglichkeiten des Internet-Zeitalters angepasst werden. Eine moderne Demokratie braucht moderne Bürgerbeteiligung", so Bucher.
Konkret soll das "Internet-Volksbegehren" über die Homepage des Parlaments abgewickelt werden, wo es bereits jetzt seit ungefähr einem Monat auf Initiative der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, der BZÖ-Abgeordneten Ursula Haubner, die Möglichkeit gibt, online Petitionen und Bürgerinitiativen zu unterstützen. Bucher verweist auf das englische Vorbild, wo bereits jetzt Volksbegehren/Petitionen online über die Homepage des englischen Parlaments beantragt und unterstützt werden können und ab 100.000 Unterschriften dort verpflichtend diskutiert werden müssen. In England gibt es klare Kriterien, welche Volksbegehren zugelassen werden, beispielsweise werden verhetzende oder diskriminierende Forderungen selbstverständlich ausgefiltert. In Österreich solle dies eine unabhängige Expertenkommission prüfen und wie in England sollen auch in Österreich die abgewiesenen Begehren veröffentlicht werden, um für maximale Transparenz zu sorgen. Aktiv und passiv teilnahmeberechtigt sind alle bei Nationalratswahlen wahlberechtigten Österreicherinnen und Österreicher. Wer selber über keinen Internetzugang habe, könne seine Unterstützung auch bei öffentlichen Stellen abgeben können. Missbrauch sei durch klare Kriterien auszuschließen, beispielsweise könnte die Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises als Identifikationsnachweis neben Namen und Wohnort verlangt werden.
(Quelle: OTS / Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ)