Studiengebühren: Dritte Änderung in 10 Jahren

20. Oktober 2011 - 10:48

Im März 2012 wird es die dritte Regelung für Studiengebühren in Österreich in zehn Jahren geben. Bis dahin müssen sich die Koalitionspartner auf eine Reparatur des Gesetzes einigen, das vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) zum Teil aufgehoben wurde. Durch die Einführung zahlreicher Ausnahmen durch SPÖ, Grüne und FPÖ im Jahr 2008 wurde auf einen Schlag aus einer Gebühr für (fast) alle - damals zahlten 90 Prozent der Uni-Studenten für ihr Studium - eine Gebühr für wenige. Zuletzt zahlten nur noch 15 Prozent der Studenten die 363,36 Euro pro Semester.

Zwischen 2001 und 2008 mussten noch prinzipiell alle Studenten Gebühren bezahlen, Ausnahmen gab es für jene, die Studienbeihilfe beziehen oder an Auslandsprogrammen wie "Erasmus" teilnahmen sowie für Studierende aus Entwicklungsländern. Für Studenten aus Nicht-EU-Ländern war der Uni-Besuch doppelt so teuer (726,72 Euro pro Semester).

Seit dem Wintersemester 2009 müssen prinzipiell nur noch jene Gebühren bezahlen, die die Mindeststudiendauer plus zwei Semester überschreiten. Allerdings gibt es hier zahlreiche Ausnahmen, etwa bei Studienverzögerungen aufgrund von Schwangerschaft, Präsenz- und Zivildienst. Studienbeihilfebezieher sind ebenso befreit wie berufstätige Studenten. Studenten aus Drittländern zahlen nunmehr gleich viel wie EU-Bürger, für sie gelten allerdings keine Ausnahmeregelungen.

Reparatur des Studiengebührengesetzes bis März 2012

Die Einnahmen für die Unis sanken durch die Neuregelung von 153,8 Mio. Euro auf 35 Mio., an manchen Unis machen die Gebühren laut Universitätenkonferenz (uniko) allerdings nach wie vor bis zu zehn Prozent des Budgets aus.

Wenn die Regierung sich bis März 2012 auf keine Reparatur des Studiengebührengesetzes einigen kann, würden laut einem Gutachten des Verfassungsjuristen Heinz Mayer die Unis zwar Gebühren autonom einheben können, diverse Ausnahmeregelungen aber erhalten bleiben. Experten des Wissenschaftsministeriums gehen davon aus, dass in diesem Fall rund die Hälfte aller Studenten Gebühren zahlen müsste.

Ausnahmen gäbe es dann laut Ministerium nur noch für Teilnehmer von Auslandsstudienprogrammen oder Uni-Kooperationen, Studenten, die verpflichtende Auslandssemester absolvieren, Studienbeihilfebezieher, Studenten aus Entwicklungsländern, Studenten, die länger als zwei Monate krank, über 50 Prozent behindert sind bzw. ein Kind unter sieben Jahren betreuen. Da laut dem Gutachten die Unis selbst die Höhe der Beiträge festlegen könnten, ist laut Wissenschaftsministerium nicht vorhersehbar, wie viele Mittel diesen dadurch zusätzlich zur Verfügung stünden.

Sollte Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (V) sich mit seinem Modell durchsetzen können, könnten die Unis zusätzlich zu diesen Ausnahmen auch noch weitere Gruppen von den Gebühren (Obergrenze: 500 Euro) befreien. Dementsprechend kann im Ministerium auch nicht quantifiziert werden, wie groß der Anteil an Studenten sein wird, die Gebühren bezahlen müssen.

(APA/red, Bild APA)

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