Den Zivildienst
kannst du als Mann (für Frauen gibt´s das Freiwillige soziale Jahr - FSJ)
alternativ zum Bundesheer ableisten. Du musst in der Regel lediglich bei der
Musterung (Stellung) angeben, dass du Zivildienst leisten möchtest. Keine
Angst: Die Zeiten, in denen man vor einer Kommission aussagen musste, WARUM man
den Dienst an der Waffe verweigert, sind längst vorbei. Lass dich auch nicht
unter Druck setzen!

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Es genügt eine „formelle Erklärung“ (Formular zum
Ausfüllen),
dass du Zivildienst machen möchtest. Dabei kannst du auch gleich einen Wunsch
abgeben, wo du eingesetzt werden möchtest. Diese Erklärung kannst du auch
widerrufen. Dann musst du dich aber natürlich auf einen baldigen Einsatz im
Bundesheer gefasst machen!
ACHTUNG: Dennoch solltest du dich
absichern: Downloade das Formular schon vor der Stellung (siehe Link oben),
lies es vollständig durch und fülle es gewissenhaft aus! Erfüllst du alle
Bedingungen? Lass dir den Empfang des Formulars bei der Musterung bestätigen
oder sende ein eingeschriebenes Schreiben (mit Kopie Zuhause) an dein
zuständiges Militärkommando! Du kannst diese Erklärung auch bis zu 6 Monate
nach der Feststellung deiner Tauglichkeit und maximal bis zum 2. Tag VOR dem
Tag deiner Einberufung abgeben (D.h. dann solltest du es besser nicht mehr mit
der Post schicken!).
Im Gegensatz zum Präsenzdienst
dauert der Zivildienst 9 Monate, ist also 3 Monate länger. Wenn du möchtest,
besteht meist die Option, den Zivildienst bei besseren Bezügen (Lohn) und
besserer arbeitsrechtlicher Stellung, sogar noch um 3 Monate zu verlängern. Da
der Einsatz meist im Bereich der Pflege (Krankenhaus, Krankentransport, Altersheim,
Behindertenbetreuung…) stattfindet, ist das eine gute Gelegenheit, einen „Fuß
in die Tür“ zu kriegen, falls hier ein berufliches Interesse besteht.
Übrigens ist der Zivildienst in der Regel besser bezahlt als der Präsenzdienst: Dies liegt daran, dass Zivildienern eine
(von den Umständen abhängige und daher unterschiedlich hohe) Vergütung für die
Verpflegung ausbezahlt werden muss, sofern eine Naturalverpflegung (also eine
Verköstigung in dieser Einrichtung) nicht möglich ist.
Zuständig für die Verwaltung des
Zivildienstes ist die Zivildienstserviceagentur im Innenministerium. Hier
bekommst du auch umfassende Informationen.
Was man oft nicht weiß: Mit dem Zivildienst ist ein
15-jähriges Waffenverbot verbunden. Bei bestimmten Berufen (z. B. Wachdienste)
könnte das später einmal zum Problem werden.