Diverse Vertragserrichtungskosten von Seiten der/des Vermieters/in sind NICHT STANDARD! Sie können versteckte Provisionen sein und sind oftmals unzulässig (Konkret sind sie nur im so genannten Teilanwendungsbereich des MRG (Mietrechtsgesetz) überhaupt möglich!)
Also: Gleich Mund aufmachen und verhandeln! Solltest du bereits solche Vertragserrichtungskosten bezahlt haben, lass dich von Mietrechtsberatungen (ÖH, Mietervereinigung, AK) beraten!