Vergebührung des Mietvertrags

Die gesetzliche Gebühr für die Errichtung eines Mietvertrages beträgt 1% der während der gesamten Dauer des Mietvertrages zu erwartenden Mieteinnahmen.

Ein Beispiel: Du mietest eine Wohnung für 400€ monatlich („kalt“, also exkl. Betriebskosten) auf drei Jahre an. 400 x 36= 14.400. Die Errichtungsgebühr beträgt demnach 144 €! Sie ist meist gleich bei der Errichtung zu bezahlen und wird an das Finanzamt abgeführt. Nur in den seltensten Fällen kommt es vor, dass diese Gebühr nicht auf die/den MieterIn abgewälzt wird. Das ist praktisch Standard. Lass Dir eine Quittung oder Bestätigung darüber geben, dass sie auch entrichtet wurde!

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