Maklerprovision bezahlst du, wenn du für deine Wohnungssuche die Dienste eines/einer MaklerIn in Anspruch nimmst.
Sich eine
Wohnung über eine/n ImmobilienmaklerIn vermitteln zu lassen hat Vor- und
Nachteile: Ein Vorteil ist, dass er/sie „an der Quelle“ sitzt und dir als Profi
genau die Wohnung verschaffen kann, die du brauchst. Der große Nachteil ist,
dass er/sie dafür eine Provision verlangt. Die Provision ist die Entlohnung der/des Maklers/in, fällt bei Vertragserrichtung an und beträgt zwei oder drei Monatsmieten. Im Gegensatz dass dieses Geld im
Gegensatz zur Kaution i. d. R. unwiederbringlich fort ist: Es ist sein/ihr Lohn
für die Vermittlungstätigkeit. Zudem sind ImmobilienmaklerInnen Profis: Sie
werden immer versuchen, dir das Geld auf die eine oder andere kreative Weise
aus der Tasche zu ziehen! Lass dich also nie zu einem schnellen
Vertragsabschluss drängen, wenn du dir nicht sicher bist – auch auf die Gefahr
hin, dass du die Wohnung dann nicht kriegst!
Da die Provision für den/die MaklerIn viel Geld ist, ist gut zu überlegen, ob du überhaupt einen Makler für deine Wohnungssuche in Anspruch nehmen willst! Es geht nämlich oft auch auf eigene Faust. In diesem Fall fällt dann natürlich keine Provision an!
Achtung: Wie bereits beim Punkt Mietanbot beschrieben, kann ein/e MaklerIn schon aus einem von dir unterzeichneten Mietanbot eine Verpflichtung von deiner Seite zur Provisionszahlung ableiten! Es liegt also an dir, darauf zu achten, dass die Verhandlungen zwar zügig vorangehen (damit die Wohnung dann nicht weg ist!), aber dir gleichzeitig so viel Zeit zu lassen, dass du den Vertrag durchschaust, bevor du etwas unterschreibst.