Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die der/die VermieterIn einbehält, während du in seiner/ihrer Wohung wohnst. Sie beträgt üblicherweise 3 Monatsmieten und darf 6 Monatsmieten nicht übersteigen!

Die Kaution wird von der/vom VermieterIn bei Vertragsabschluss standardmäßig kassiert und sollte dir bei dessen Auflösung – vorbehaltlich der Schäden, die du an Wohnung und Einrichtung hinterlässt - wieder rückerstattet werden. Hast du die Wohnung nicht in ordentlichem (vertraglich vereinbartem) Zustand übergeben, kann die ganze Kaution oder ein Teil von der/vom VermieterIn für die Behebung des Schadens verwendet werden.

Immer wieder versuchen aber VermieterInnen natürlich, die Kaution unter irgendwelchen Vorwänden einzubehalten. Allerdings wurde in den letzten Jahren die Position der MieterInnen durch Gesetze und Sprüche des Obersten Gerichtshofes (OGH)  gestärkt: Eine „natürliche Abnützung“ kann i. d. R. nicht mehr zum Verlust der Kaution führen! Das klassische Beispiel dafür ist wohl das Ausmalen der Wohnung, das – auch wenn es im Mietvertrag festgeschrieben ist – oft nicht notwendig ist. Du solltest allerdings – bevor du deiner/m VermieterIn mit MRG (Mietrechtsgesetz) und KSchG (Konsumentenschutzgesetz) kommst und dich somit unweigerlich mit ihm/ihr anlegst - die Hilfe einer MieterInnenberatung in Anspruch nehmen (z. B. AK, ÖH, Mietervereinigung): In der Regel weißt du ja vor deiner/m Vermieter, wann du ausziehst, und kannst das alles sorgfältig vorbereiten… 

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